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Jungbullenfall

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer83 % lösen richtig
9. Mai 2023
13 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs Illustration Jungbullenfall (BGH, Urt. v. 11.01.1971 = BGHZ 55, 176): Dieb D stiehlt dem Bauern K zwei Jungbullen und veräußert diese B. B schlachtet die Tiere und verarbeitet das Fleisch zu Wurst.

D stiehlt dem Bauern K zwei Jungbullen und veräußert diese für €1000 an den gutgläubigen B. Dies entspricht dem Wert der Bullen. B schlachtet die Tiere und verarbeitet das Fleisch zu Wurst im Wert von €2000. Welche Ansprüche hat K gegen B?

Einordnung

Der Jungbullen-Fall ist seit der Entscheidung des BGH im Jahr 1971 ein absoluter Klausur- und Examensklassiker, der jedem bekannt sein muss. Ein Dieb stiehlt einem Bauern zwei Jungbullen und verkauft sie an einen gutgläubigen Fleischfabrikanten, der die Jungbullen zu Dosenfleisch verarbeitet. Der Bauer will nun gegen den Fleischfabrikanten Ansprüche geltend machen. Die Entscheidung befasst sich zentral mit Rechtsproblemen des Sachenrechts und des Bereicherungsrechts. Insbesondere geht es um den sogenannten Vorrang der Leistungsbeziehungen im Rahmen der Kondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB).

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