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Jungbullenfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
D stiehlt dem Bauern K zwei Jungbullen und veräußert diese für €1000 an den gutgläubigen B. Dies entspricht dem Wert der Bullen. B schlachtet die Tiere und verarbeitet das Fleisch zu Wurst im Wert von €2000. Welche Ansprüche hat K gegen B?
Einordnung
Der Jungbullen-Fall ist seit der Entscheidung des BGH im Jahr 1971 ein absoluter Klausur- und Examensklassiker, der jedem bekannt sein muss. Ein Dieb stiehlt einem Bauern zwei Jungbullen und verkauft sie an einen gutgläubigen Fleischfabrikanten, der die Jungbullen zu Dosenfleisch verarbeitet. Der Bauer will nun gegen den Fleischfabrikanten Ansprüche geltend machen. Die Entscheidung befasst sich zentral mit Rechtsproblemen des Sachenrechts und des Bereicherungsrechts. Insbesondere geht es um den sogenannten Vorrang der Leistungsbeziehungen im Rahmen der Kondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB).
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