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Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung bei wechselseitiger Abwesenheit der Täter?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A schlägt in seiner Wohnung auf seinen verhassten Nachbarn N ein. As Mitbewohner M kommt dazu und entschließt sich, N ebenfalls spüren zu lassen, dass M nichts von ihm hält. A findet das gut. A verlässt den Raum, woraufhin M auf N einschlägt. Später geht M. A kehrt zurück, um weiter auf N einzuprügeln.
Einordnung
Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung bei wechselseitiger Abwesenheit der Täter?
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