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Kann auch stillschweigendes Einvernehmen Mittäterschaft begründen?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
F begleitet T, der mit O zum Kampf verabredet ist. T fordert O zum Einzelkampf auf und spricht Todesdrohungen aus. Da will F mitkämpfen und startet die Schlägerei mit einem Schlag in Os Gesicht. Dann sticht T dem O ein Messer, von dem F wusste, in den Oberkörper. O verblutet wegen der entstandenen Herzverletzung.
Einordnung
Kann auch stillschweigendes Einvernehmen Mittäterschaft begründen?
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