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Exkurs: Standardmaßnahme mit Ausführungsbefugnis / Kein Verwaltungszwang
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Raufbold R randaliert stark alkoholisiert in der Innenstadt und wirft unter anderem Steine auf Vorbeigehende. Polizistin P fordert R schließlich auf, mit auf die Wache zu kommen. Als R sich weigert, verbringt P ihn in eine Ausnüchterungszelle, damit R seinen Rausch ausschläft.
Einordnung
Exkurs: Standardmaßnahme mit Ausführungsbefugnis / Kein Verwaltungszwang
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Grundfall: Vollstreckung von Geldforderungen
Die Gemeinde G erlässt gegenüber A einen Gebührenbescheid über die monatlichen Müllgebühren, die A innerhalb von zwei Wochen zahlen soll. Nach drei Wochen hat A immer noch nichts bezahlt. Der eifrige Sachbearbeiter S will das Geld schnell „eintreiben“.
Zwangsweise Durchsetzung einer Sicherstellung (str.)
A hat im Freibad Fotos von Badegästen gemacht. Polizistin P fordert A auf, sein Smartphone herauszugeben, um eine Verbreitung der Fotos zu verhindern. Als A sich weigert, reißt P dem A das Telefon aus der Hand und verbringt es auf die Wache, damit die Fotos gelöscht werden.