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Vorzensur
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Filmemacher F hat einen Horrorfilm produziert. Diesen legt er der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zur Kennzeichnung vor. Die FSK lehnt ab. Auf Antrag der FSK beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft den Film, da er strafbare Gewaltdarstellungen beinhalte.
Einordnung
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Nachzensur
A äußert sich gegenüber B in einer die Ehre der B grob verletzenden, beleidigenden Weise. Daraufhin erwirkt B ein zivilrechtliches Urteil gegen A, solche Äußerungen künftig zu unterlassen.

Verhältnis von Meinungs- und Kunstfreiheit
Künstler K verfasst ein Gedicht über die seiner Meinung nach fatale Schnelllebigkeit in der heutigen Gesellschaft. Dieses trägt er mit einem „Hauch von Nichts“ bekleidet auf dem Marktplatz der Stadt S vor. Die zuständige Behörde erteilt S einen Platzverweis.