Jurafuchs

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einfach
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8. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Filmemacher F hat einen Horrorfilm produziert. Diesen legt er der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zur Kennzeichnung vor. Die FSK lehnt ab. Auf Antrag der FSK beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft den Film, da er strafbare Gewaltdarstellungen beinhalte. ‌

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