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Objektiver Tatbestand: Tatobjekt 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Dieb T hat fünf €100-Scheine entwendet. Einen Schein aus dieser Beute wechselt er in zwei €50-Scheine. Hiervon schenkt er einen €50-Schein seiner Freundin F, die die Hintergründe kennt.
Einordnung
Objektiver Tatbestand: Tatobjekt 2
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Ersatzhehlerei
T entwendet Os goldene Uhr. Danach verkauft T die Uhr an K, der vom Diebstahl nichts weiß, für 300€. Die erhaltenen Geldscheine gibt T dann dem H, der über alles Bescheid weiß.

Muss die Vortat vollendet sein?
K hat sich bei ihrem Nachbar N einen Rasenmäher ausgeliehen. Im Rahmen einer Handschenkung übergibt sie ihn an die in alles eingeweihte E.