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BT 7: Nachtatdelikte u.a.: 69 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 69 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 7: Nachtatdelikte u.a. für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 7: Nachtatdelikte u.a. wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

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Strafrecht › Strafrecht Allgemeiner Teil

Abgrenzung sukzessive Beihilfe/Begünstigung

T hat einen Kiosk überfallen (§ 249 StGB) und die Tageseinnahmen mitgenommen. Diese versteckt sie in Tatortnähe in einem Gebüsch. T bittet ihren in alles eingeweihten Bruder B, die Beute zu holen und sicher bei sich zu verstecken. B kommt der Bitte nach, weil er möchte, dass seine Schwester langfristig über die Beute verfügen kann.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Angehörigenprivileg, § 258 Abs. 6 StGB

A ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. B gibt ihm ein falsches Alibi, weswegen A freigesprochen wird. A und B sind fest davon überzeugt, dass sie Halbbrüder sind. Tatsächlich sind sie aber gar nicht verwandt.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Strafvereitelung durch Unterlassen

In der JVA Kassel I schlagen Vollzugsbedienstete auf einen Gefangenen ein. Der Strafvollzugsbeamte B und die in dienstlicher Eigenschaft zufällig anwesende Staatsanwältin S erfahren am nächsten Tag davon. Weil sie keinen Skandal um die JVA wollen, unternehmen sie nichts weiter.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

(Echte) Wahlfeststellung im Zusammenhang mit alternativ begangenem Diebstahl

As teure Briefmarkensammlung wurde gestohlen. Sie wird vier Wochen später bei einer Hausdurchsuchung in Bs Wohnung gefunden. Es lässt sich nicht feststellen, ob B die Briefmarken gestohlen oder später als Hehler erhalten hat.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Ersatzhehlerei

T entwendet Os goldene Uhr. Danach verkauft T die Uhr an K, der vom Diebstahl nichts weiß, für 300€. Die erhaltenen Geldscheine gibt T dann dem H, der über alles Bescheid weiß.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Hehlerei: Versuch

D hat Werkzeug gestohlen. Er sagt H, es sei €1000 wert und H könne es weiterverkaufen. H will das tun, aber erst etwas recherchieren. Er versucht, im Internet den Wert zu überprüfen. Zudem sucht er nach eventuellen Käufern. Bevor mehr geschieht, wird H verhaftet.

Die neuesten Fälle zum Thema BT 7: Nachtatdelikte u.a.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Einführungsfall Vorsatz

D hat R Goldohrringe gestohlen. H weiß, dass die Ohrringe eigentlich R gehören und ist sich sicher, dass D sie nur illegal bekommen haben kann. H weiß aber nicht genau, wie D sie erlangt hat. H kauft D die Ohrringe ab und will sie später selber gewinnbringend weiterveräußern.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Unmittelbares Ansetzen zur Absatzhilfe 1

Diebin R hat Baumaschinen entwendet. B ist bereit, die Maschinen per LKW ins Ausland zu bringen und dort auf Rs Weisung zu verkaufen. Dafür soll B eine Belohnung bekommen. Da B auf dem Weg von der Bundespolizei gestoppt wird, kommt ein Verkauf nicht zustande.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Hehlerei: Versuch

D hat Werkzeug gestohlen. Er sagt H, es sei €1000 wert und H könne es weiterverkaufen. H will das tun, aber erst etwas recherchieren. Er versucht, im Internet den Wert zu überprüfen. Zudem sucht er nach eventuellen Käufern. Bevor mehr geschieht, wird H verhaftet.

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Stoffgleichheit nicht erforderlich

T hat eine große Menge Altmetall gestohlen. U weiß davon und kauft T das Altmetall ab. Er hat dafür eigentlich keine Verwendung. U will aber durch diesen Kauf mit T ins Geschäft kommen und später günstigere Angebote erhalten.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Bereicherung des Vortäters als Drittbereicherung?

B hat zwei gestohlene PKW gekauft. Die Polizei ist ihm auf den Fersen. J gestattet B deshalb, die Autos kostenlos in die von J gemietete Garage unterzustellen. J will, dass B die Autos später weiterveräußern kann, was auch passiert. Beide wissen, dass die Autos gestohlen sind.

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Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht

K hat durch einen Betrug ein Rennrad im Wert von €3.000 erlangt. L weiß von dem Betrug und auch, was das Rad wert ist. Sie kauft K das Rad für €3.000 ab.

BT 7: Nachtatdelikte u.a.: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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