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Gutgläubiger Ersterwerb der Anwartschaft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Z leiht sich von E dessen Exemplar von „Jurafuchs – Die Gefährten“. Am 01.01. veräußert er dieses unter Eigentumsvorbehalt an die gutgläubige A. Am 09.02. erfährt A, dass das Buch in Wahrheit E gehört. Am 01.03. zahlt sie die letzte Rate an Z.
Einordnung
Gutgläubiger Ersterwerb der Anwartschaft
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Kein gutgläubiger Zweiterwerb einer nicht existierenden Anwartschaft
L leiht sich von E deren Ausgabe von „Jurafuchs – Die zwei Staatsexamen“. Gegenüber K erklärt sie, sie habe es von E unter Eigentumsvorbehalt erworben und könne K deshalb nur ihr Anwartschaftsrecht übertragen. K willigt ein. Kurz darauf fordert E das Buch von L und K heraus.

Gutgläubiger Zweiterwerb vom Nichtberechtigten
E leiht sich von L deren Ausgabe von „Jurafuchs – Die Rückkehr der Prüfungsergebnisse“, die L unter Eigentumsvorbehalt von B erworben hat. Da E nun dringend Geld braucht, einigt sie sich mit dem gutgläubigen G darauf, dass sie ihm „ihr“ Anwartschaftsrecht an dem Buch überträgt und übergibt ihm das Buch.