Sicherungsrechte an beweglichen Sachen: 74 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 74 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Sicherungsrechte an beweglichen Sachen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

►Antizipierte Sicherungsübereignung (kleiner Streit)
W nimmt bei Bank B einen Kredit auf, um die Vergrößerung seines Warenlagers finanzieren zu können. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs vereinbart die Bank mit W, dass sie das Eigentum an allen im Lagerraum 1 gegenwärtig und künftig befindlichen Waren erhalten soll.

Aussonderungsrecht, § 47 InSo
A erwirbt von Möbelhändler M ein neues Plüschsofa unter Eigentumsvorbehalt. Bevor A die letzte Rate bezahlen kann, wird M insolvent und I wird als Insolvenzverwalterin eingesetzt.
Deliktischer Schutz - Aufteilung im Innenverhältnis
A erwirbt von H ein neues Cabrio (Wert: €125.000) unter Eigentumsvorbehalt. Noch bevor A die letzte Rate (€20.000) bezahlen konnte, wird das Cabrio durch einen von Raserin R verschuldeten Unfall vollkommen zerstört. A bleibt unverletzt.

Gutgläubiger Zweiterwerb vom Nichtberechtigten
E leiht sich von L deren Ausgabe von „Jurafuchs – Die Rückkehr der Prüfungsergebnisse“, die L unter Eigentumsvorbehalt von B erworben hat. Da E nun dringend Geld braucht, einigt sie sich mit dem gutgläubigen G darauf, dass sie ihm „ihr“ Anwartschaftsrecht an dem Buch überträgt und übergibt ihm das Buch.

Kein gutgläubiger Zweiterwerb einer nicht existierenden Anwartschaft
Gutgläubiger Ersterwerb der Anwartschaft
Z leiht sich von E dessen Exemplar von „Jurafuchs – Die Gefährten“. Am 01.01. veräußert er dieses unter Eigentumsvorbehalt an die gutgläubige A. Am 09.02. erfährt A, dass das Buch in Wahrheit E gehört. Am 01.03. zahlt sie die letzte Rate an Z.

Nach Veräußerung keine Vereinbarung über Anwartschaftsrecht mehr möglich
S erwirbt von H einen wertvollen Ring unter Eigentumsvorbehalt. S veräußert den Ring unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts an K (01.04.). Am 03.04. vereinbaren S und H nun allerdings, dass der Ring noch weitere Forderungen sichern soll (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Unwirksame Eigentumsübertragung vom Nichtberechtigten, Umdeutung in Erwerb des Anwartschaftsrechts
B erwirbt von A unter Eigentumsvorbehalt einen Sportwagen. A behält den Fahrzeugbrief. Am 02.05. veräußert B den Wagen an C. Sie behauptet, sie sei Eigentümerin und habe den Fahrzeugbrief verloren. Am 09.05. erfährt C von dem Eigentumsvorbehalt und bezahlt den ausstehenden Betrag an A.
Erwerb vom Berechtigten
B erwirbt von A einen neuen Sportwagen unter Eigentumsvorbehalt. Weil B dringend wieder Geld braucht, veräußert sie den Wagen am 01.04. an C, der sie den Eigentumsvorbehalt offenlegt. C will am 03.04. die letzte Rate an A bezahlen, doch A ist empört. Der Wagen solle nur der wahren Auto-Connaisseurin B gehören.
Recht zum Besitz? - gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts
L leiht sich von ihrer Freundin E deren Ausgabe von „Der Untergang“. L veräußert und übergibt dieses an den gutgläubigen K, behält sich das Eigentum aber bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Noch vor Zahlung des vollen Kaufpreises erfährt E davon und verlangt das Buch von K heraus.

Welche Folgen hat es, wenn der Veräußerer versucht, den Bedingungseintritt beim Anwartschaftsrecht zu vereiteln?
K kauft am 17.02. bei B eine wertvolle Erst-Ausgabe des Romans „Jura-Fuchs: Genesis“ unter Eigentumsvorbehalt. K soll in vier Raten bar bezahlen. Als K am 09.08. die letzte Rate bezahlen will, verweigert B die Annahme, weil er einen anderen Käufer gefunden hat.

Steht dem Anwartschaftsberechtigten ein Schadensersatzanspruch gegen den Veräußerer bei Beschädigung der Sache zu?
K erwirbt bei A am 07.03. eine Sonderanfertigung eines gebrauchten Cabrios (Wert: €20.000) zu einem Kaufpreis von €15.000 unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung soll es bei A verbleiben. Am 18.03. kommt es durch As Fahrlässigkeit zu einem Unfall, bei dem das Cabrio vollständig zerstört wird. Am 01.04. bezahlt K die letzte Rate.

Vereitelung von Zwischenverfügungen - Gutgläubigkeit
A kauft bei U am 12.03. eine Diamantkette, deren Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei U verbleibt. Am 12.04. übereignet U unter Abtretung des Herausgabeanspruchs das Amulett an ihre Freundin F. F weiß nichts von dem Eigentumsvorbehalt. Am 25.05. bezahlt A den Kaufpreis.

Vereitelung von Zwischenverfügungen - Bösgläubigkeit
A kauft bei U am 12.03. eine seltene Diamantkette, die A zwar direkt mitnehmen darf, deren Eigentum aber bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei U verbleibt. Am 12.04. übereignet U die Kette an ihre Freundin F unter Abtretung des Herausgabeanspruchs. F hat Kenntnis von dem Eigentumsvorbehalt. Am 25.05. bezahlt A an U den Kaufpreis.
Possessorischer Besitzschutz
R kauft einen neuen Laptop von C auf Raten. C behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Nachdem C ein besseres Angebot für den Laptop erhält, sucht er die R auf und entreißt ihr den Laptop.

Aufhebung durch Einigung/Verzicht
G erwirbt am 02.02. von A eine Luxuslimousine unter Eigentumsvorbehalt, die A ihr sogleich übergibt. Nachdem G die ersten drei Raten bezahlt hat, erklärt A am 27.06. ihr gegenüber, dass sie auf den Eigentumsvorbehalt verzichte. G erwidert, sie wolle keine Almosen von A.

Anfechtung vom Kaufvertrag
K wählt in Hs Bestellformular versehentlich anstelle des Romans „Jurafuchs - die Gefährten“, das Buch „Jurafuchs - die zwei Examina“ aus. H schickt das Buch, wobei sie sich das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehält. Nachdem sie das gelieferte Buch ausgepackt hat, erkennt K ihren Fehler und ficht den Kaufvertrag an.
Bezahlung der letzten Rate
Campingfan C kauft von Autohändlerin A am 15.03. ein Wohnmobil. Den Kaufpreis soll er in vier Raten jeweils am 01. der vier Folgemonate bezahlen. Bis dahin behält A sich das Eigentum vor. A übergibt das Wohnmobil am 01.04. Am 01.07. bezahlt C die letzte Rate.

Rücktritt vom Kaufvertrag
Campingfan C erwirbt von Autohändlerin A am 15.03. ein Wohnmobil auf Raten, wobei sich A das Eigentum vorbehält. Als C die zweite Rate auch nach einer Nachfristsetzung nicht bezahlt, will A „das Geschäft beenden und das Wohnmobil zurück.“

Stellung des Hypothekar nach Eintragung der Hypothek vor Entstehung der Forderung oder vor Briefübergabe
Zur Sicherung eines Darlehens wird zugunsten des A das Grundstück des B mit einer Briefhypothek belastet. Am 02.01. wird die Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Am 05.01. erhält A den Hypothekenbrief von B.
Stellung des Käufers beim Eigentumsvorbehalt
Jura-Studentin S erwirbt am 24.11. bei V einen neuen Laptop für €1.000. Da sie knapp bei Kasse ist, vereinbart sie mit V Ratenzahlung. V behält sich dafür die Übereignung des Eigentums bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Als Kommilitone K der S den Laptop wegnimmt, um sie zu ärgern, verlangt S Herausgabe des Laptops.

Stellung des Erwerbers eines Grundstücks nach Eintragung einer Vormerkung
K kauft von V ein Schloss. Sie erklären sogleich die Auflassung unter notarieller Beurkundung. Zur Sicherung des Anspruchs der K wird außerdem eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen, K zieht noch vor Eintragung des Eigentums ein. Einige Tage später wirft N einen Stein durch das Fenster des Schlosses.

Stellung des Erwerbers eines Grundstücks, nachdem er selbst beim Grundbuchamt den Antrag auf Eintragung gestellt hat
K und V einigen sich darüber, dass K das Grundstück der V erwerben soll, und erklären am 14.03. die Auflassung, die Notarin N notariell beurkundet. Einen Tag später, am 15.03., stellt K beim Grundbuchamt den Antrag auf Eintragung der Auflassung (§ 13 GBO).
Auflösend bedingte Sicherungsübereignung

Gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts beim Eigentumsvorbehalt
E bringt ihr E-Bike zu V, damit er es über den Winter verwahrt. Am 01.02. verkauft V das Fahrrad an die gutgläubige K unter Eigentumsvorbehalt. K zahlt am 01.02. die erste Rate und nimmt das Fahrrad sofort mit. Am 01.04. erzählt E der K von dem Vorfall. K bezahlt am 15.04. die letzte Rate.
Grundfall: Anwartschaftsrecht
A kauft bei Schmuckhändlerin S einen Verlobungsring für ihre Freundin F. A und S vereinbaren, dass A den Ring unter Eigentumsvorbehalt am 01.07. mitnehmen darf. Am 01.08. übereignet S den Ring unbedingt an As Rivalin R. Am 01.09. bezahlt A die letzte Rate.

weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt
L liefert A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper vor Kaufpreiszahlung weiterveräußern (§ 185 Abs. 1 BGB). allerdings nur unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Forderung des L von A beglichen wird. A veräußert den Camper unter dieser Bedingung an K.

nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt
L liefert Autohändlerin A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper vor Kaufpreiszahlung in eigenem Namen verkaufen und unter der Bedingung der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. A veräußert den Camper unter Eigentumsvorbehalt an K.
erweiterter Eigentumsvorbehalt
Kauffrau L liefert Kauffrau S am 13.01. eine Halskette, wobei L und S vereinbaren, dass das Eigentum bei L verbleiben soll, bis alle - auch zukünftige - Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Am 03.02. bezahlt S die Kette. Die letzte offene Forderung begleicht S am 14.03.

verlängerter Eigentumsvorbehalt (2) - Vorausabtretungsklausel
L liefert Autohändlerin A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper unter eigenem Namen verkaufen und wird zur Veräußerung ermächtigt (§ 185 Abs. 1 BGB). A verkauft den Camper an K für € 75.000 und übergibt ihm diesen sogleich ohne Eigentumsvorbehalt.
verlängerter Eigentumsvorbehalt (1) - Verarbeitungsklausel
L liefert Holz an U (Wert: € 30) unter Eigentumsvorbehalt, die dieses unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu Möbeln (Wert: € 100) weiterverarbeitet. L möchte sicherstellen, dass sie durch die Verarbeitung ihr Eigentum an dem Holz nicht verliert.

Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsnehmers
Sicherungsgeber G erhält von Sicherungsnehmer N ein Darlehen. Zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs übereignet G dem N seine neu erworbene Maschine. N wird insolvent. Bisher hat G das Darlehen noch nicht vollständig getilgt.

Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsgebers
Sicherungsgeber G ist im Besitz der zur Sicherheit an Sicherungsnehmer N übereigneten Maschine. G wird insolvent.

Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II

Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer I
Sicherungsgeber G ist im unmittelbaren Besitz der zur Sicherheit an Sicherungsnehmer N übereigneten Maschine und zur Herausgabe nicht bereit. Als N in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Forderungen anderer Gläubiger nicht begleicht, vollstrecken diese in die Maschine.
Rechtsbehelf des Sicherungsnehmers
Sicherungsgeber G ist im Besitz der zur Sicherheit an Sicherungsnehmer N übereigneten Maschine. Als G in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Forderungen anderer Gläubiger nicht begleicht, vollstrecken diese in die Maschine.

Verfallklauseln
Sicherungsgeber S erhält von Bank B einen Kredit über €100.000. Als Sicherheit übereignet S der B seinen nagelneuen Porsche (Wert: €120.000). S und B vereinbaren, dass der Porsche im Verwertungsfall ohne Veräußerungsvorgang im Eigentum der B bleibt. Trotz Fälligkeit und Mahnung zahlt S die Darlehenssumme nicht zurück.

Arten der Verwertung
Rennfahrerin R nimmt ein Darlehen bei Bank B auf, um sich einen Rennwagen zu kaufen. Als Sicherheit übereignet sie den Wagen an B. Als der Sicherungsfall eintritt, verlangt B den Wagen von R heraus und will ihn verwerten. Welche Möglichkeiten der Verwertung stehen B zu?
Voraussetzungen
Rennfahrerin R nimmt ein Darlehen bei Bank B auf, um sich einen Rennwagen zu kaufen. Als Sicherheit übereignet sie den Wagen an B. Sie vereinbaren, dass B bei Verzug der Rückzahlung zur Verwertung berechtigt ist (Sicherungsfall). Nach Ablauf der Darlehensfrist zahlt R dieses trotz Mahnung nicht zurück. B verlangt den Wagen heraus.
Gutgläubiger Erwerb bei mittelbarem „Nebenbesitz“? („Fräsmaschinenfall“)

Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
Pizzaliebhaberin P erwirbt einen Pizzaofen unter Eigentumsvorbehalt. Sie stellt ihn in die Küche ihrer von V gemieteten Wohnung. Als P ein Darlehen bei Bank B aufnimmt, veräußert sie als Sicherheit für das Darlehen unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts ihr Anwartschaftsrecht an B. Später tilgt P die letzte Kaufpreisrate.

Sicherungsübereignung zeitgleich
Warenhändlerin W mietet ein Lager von V an. Zur Finanzierung des Einkaufs der Waren erhielt sie ein Darlehen von Bank B. Im Gegenzug übereignete sie an B zur Sicherheit alle gegenwärtigen und künftigen Waren, die sich in dem Lager befinden. Eine Woche später wird ein von W erworbener Schrank ins Lager verbracht.
Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht
Antiquitätenliebhaberin A kauft eine wertvolle Standuhr ein und bringt diese in ihre von Vermieter V angemietete Wohnung. Um weitere antike Schätze erwerben zu können, nimmt sie bei Bank B ein Darlehen auf und übereignet die Uhr zur Sicherheit an B.

Sicherungsübereignung vor Vermieterpfandrecht
Antiquitätenliebhaberin A kauft eine wertvolle Standuhr ein. Um diese erwerben zu können, nimmt sie bei Bank B ein Darlehen auf und übereignet die Uhr zur Sicherheit an B. Erst dann stellt A die Standuhr in das Wohnzimmer ihrer von V angemieteten Wohnung.
Auswirkungen auf Übereignung
Kaufhaus-Chefin K nimmt bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. K und B einigen sich, dass K der B alle gegenwärtig und künftig in ihrem Geschäft befindlichen Waren als Sicherheit übereignet. Der durchschnittliche Wert der Waren im Geschäft beträgt €500.000, was B bewusst ausnutzt.

Ablösungsrecht des Sicherungsgebers
A gibt seinem Arbeitskollegen K ein Darlehen über €10.000. Als Sicherheit übereignet K dem A seinen VW Golf (§§ 929 S.1, 930 BGB). Gläubiger G, der einen Zahlungsanspruch gegen A iHv. €3.000 hat, beginnt mit der Zwangsvollstreckung in den sicherungsübereigneten VW Golf.
Verpflichtung zur Rückübereignung
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs schließen R und B einen (nicht unter einer Bedingung stehenden) Sicherungsvertrag und einigen sich über die Übereignung des gesamten Inventars des Restaurants. R tilgt die Darlehensforderung.

Sicherungseigentum am Anwartschaftsrecht
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie vereinbaren als Sicherheit Übereignung des gesamten Inventars. Das Inventar hat R unter Eigentumsvorbehalt erworben.

Inhalt der Sicherungsabrede
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs schließen R und B einen Sicherungsvertrag und einigen sich über die Übereignung des gesamten Inventars des Restaurants.

Auflösend bedingte Sicherungsübereignung
Kinobetreiberin K nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs vereinbart B mit K unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der gesicherten Forderung, dass B das Eigentum an allen im Kino befindlichen Kinosesseln erhält. K zahlt die Darlehenssumme vollständig zurück.

Einigung (künftig entstehende/zu erwerbende Sachen)
W nimmt bei Bank B einen Kredit auf, um die Vergrößerung seines Warenlagers finanzieren zu können. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs vereinbart die Bank mit W, dass sie das Eigentum an allen im Lagerraum 1 gegenwärtig und künftig befindlichen Waren erhalten soll.
Einigung (Sachgesamtheiten)
W nimmt bei Bank B einen Kredit auf, um die Vergrößerung seines Warenlagers finanzieren zu können. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs vereinbart die Bank mit W, dass sie das Eigentum an 50 % der im Warenlager befindlichen Waren erhalten soll.

EVB-Vereinbarung durch AGB
K bestellt bei O Kleidung auf Rechnung. Beim Bestellprozess erklärt er sich mit Os AGB einverstanden. In § 14 der AGB ist geregelt, dass die Ware bei Kauf auf Rechnung unter Eigentumsvorbehalt geliefert wird.

Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt
K kauft sich bei A ein neues Auto (Preis: € 30.000). Da er nicht genügend Geld für den Kauf hat, soll er den Preis in drei Raten zu je € 10.000 bezahlen. K soll erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung Eigentümer werden, darf das Auto aber bereits mitnehmen. K bezahlt nie die letzte Rate.

§ 399 Alt. 2 BGB + verlängerter Eigentumsvorbehalt
Textilhändlerin T bezieht von Lieferant L Kleidungsstücke, die dieser unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefert. Die Kleidungsstücke veräußert T weiter an Kaufhausinhaberin K. T und K haben vereinbart, dass die Kaufpreisforderungen nicht abgetreten werden dürfen.

Verleitung zum Vertragsbruch - schuldrechtliche Teilverzichtsklausel
Designerin D nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich, dass D zur Sicherheit alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf der Kleidung an B abtritt. Zudem vereinbaren sie eine „schuldrechtliche Freigabeklausel“. Die Stoffe liefert Lieferant L unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

Verleitung zum Vertragsbruch - dingliche Teilverzichtsklausel
Designerin D nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich, dass D der B zur Sicherheit alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf der Kleidung abtritt und vereinbaren eine „dingliche Freigabeklausel“. Die Stoffe liefert Lieferant L unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

Verleitung zum Vertragsbruch
Designerin D hat zur Sicherung eines Darlehens alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf ihrer entworfenen Kleidungsstücke an die Bank B abgetreten. Die Stoffe für die Kleidung werden ihr von Lieferant L unter verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert.

Bestimmtheit des verlängerten Eigentumsvorbehalts
Fahrradhändler F erwirbt Fahrräder für sein Verkaufsgeschäft von Lieferant L. Dabei vereinbaren sie, dass L die Fahrräder unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefert.

Anwartschaftsberechtigter (P)
V verkauft an K unter Eigentumsvorbehalt einen Bagger und übergibt ihn sofort. K hat den Kaufpreis noch nicht bezahlt. X fährt den Bagger ohne Kenntnis des K zu ihrer eigenen Baustelle, um ihn dort zu benutzen.

Übergabe
V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €2.500 ein Pfandrecht an Vs Gemälde „Die Impfung“ bestellt werden soll. V überlässt G das Gemälde. G hängt es über ihrem Bett auf.

Einigung 3
V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €1.000 ein Pfandrecht an ¼ aller Bücher der V bestellt werden soll.

Einigung 2
V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €20.000 ein Pfandrecht an dem gesamten beweglichen Vermögen der V bestellt werden soll. Was genau darunter fällt, lassen sie bewusst offen.

Einigung 1
V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €2.500 ein Pfandrecht an Vs Kunstwerk „Die Impfung“ bestellt werden soll.

Rechtsnatur und Bedeutung
Bauunternehmerin U überlegt, als Sicherheit für ein Darlehen ihre Maschinen, die sie täglich im Einsatz hat, an die Bank B zu verpfänden.

Einseitiger EVB 4: Angabe auf Lieferschein
Lieferant L verkauft Gastwirt G neue Teller und gewährt Ratenzahlung. Vor der Übereignung überreicht er G einen Lieferschein, auf dem steht „Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt.“ G fällt der Hinweis nicht auf und nimmt die Teller entgegen.

Einseitiger EVB 3
H verkauft K einen Schrank unter Ratenzahlung. Vor Übereignung und Übergabe des Schranks erklärt H, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt den Schrank in Kenntnis dessen kommentarlos entgegen.

Einseitiger EVB 2
H verkauft K ein Handy unter Ratenzahlung. Bei der Übergabe aber vor der Übereignung erklärt H dem K, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt die Ware an, erklärt sich mit dem Eigentumsvorbehalt jedoch nicht einverstanden.

Einseitiger EVB (vertragswidriger Eigentumsvorbehalt)
Händler H verkauft K eine Kaffeemaschine und gewährt ihm Ratenzahlung. Nach Übereignung und Übergabe der Maschine übergibt H dem K den Lieferschein, auf dem steht "Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt".

Nachträgliche EVB-Vereinbarung
K und V schließen einen Kaufvertrag über ein Notebook und vereinbaren dabei Ratenzahlung. V übergibt und übereignet K das Notebook. Nun stellt V erschrocken fest, dass er keinen Eigentumsvorbehalt vereinbart hat. Er fordert von K die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts.
Einseitige EVB Erklärung
K kauft bei V ein Schlagzeug-Set. Da er den Kaufpreis nicht sofort bezahlen kann, vereinbart er mit V eine Ratenzahlung. Erst bei der Übereignung erklärt V, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K lehnt dies ab.

§ 449 BGB
K und V schließen einen Kaufvertrag über einen antiken Schreibtisch. Bei Kaufvertragsschluss vereinbaren sie einen Eigentumsvorbehalt. Bei Übergabe des Schreibtischs wird der Eigentumsvorbehalt nicht mehr erwähnt.
Eigentumsvorbehalt – Grundfall
K möchte eine wertvolle Kommode erwerben. Mit V einigt er sich auf eine Ratenzahlung und V übergibt die Kommode an K. Vor Erhalt des vollen Kaufpreises, möchte V sein Eigentum aber nicht auf K übertragen. Sie vereinbaren daher, dass K erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises Eigentümer werden soll.
Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB: Sicherungsübereignung
Die Bank B fordert von Schreiner S zur Gewährung eines Kredits als Sicherheit die Übereignung einer betriebsnotwendigen Sägemaschine. S möchte im Besitz der Säge bleiben, weil er ohne sie nicht arbeiten kann.
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