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Androhung der Geltendmachung von Rechten oder Rechtsbehelfen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Ganove G gefällt der elektrische Rasenmäher von Nachbar N. G behauptet, er würde N verklagen, wenn er ihm den Rasenmäher nicht übereigne. Diesen Prozess werde N sicher verlieren. Er müsse dann noch die Gerichtskosten tragen. N ist leichtgläubig und übereignet aus Angst das Gerät.
Einordnung
Androhung der Geltendmachung von Rechten oder Rechtsbehelfen
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