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Anfechtung der Willenserklärung: 66 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 66 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Anfechtung der Willenserklärung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Verkäufer macht bewusst fälschliche Wetschätzung einer Vase als Illustration für Fall zu Anfechtung von Verfügungsgeschäften bei Fehleridentität.
Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Fehleridentität (Anfechtung beider RG) ➔Jurafuchs-Fallbeispiel

V lässt Antiquitätenhändler A eine gebrauchte Vase begutachten. A sagt V wider besseres Wissen, dass sie nicht viel wert sei. V verkauft und übereignet die Vase für €10 an A. In Wahrheit ist die Vase antik und wertvoll.

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Kappungsgrenze: positives Interesse

M mietet bei V für einen Monat ein Segelboot für €2.000. Er will für Juli mieten, schreibt aber versehentlich „Juni“. Als er seinen Irrtum entdeckt, ficht er seine Erklärung an. V gelingt es nicht mehr, das Segelboot für Juni anderweitig zu vermieten. Sie verlangt von M Zahlung von €2.400 EUR, die ihr dadurch entgangen sind, dass sie Interessent I abgesagt hat.

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Entgangener Gewinn

M mietet bei V für einen Monat ein Segelboot für €2.000. Er will für Juli mieten, schreibt aber versehentlich „Juni“. Als er seinen Irrtum entdeckt, ficht er seine Erklärung an. V gelingt es nicht mehr, das Segelboot für Juni anderweitig zu vermieten. Sie verlangt von M Zahlung von €1.600 EUR, die ihr dadurch entgangen sind, dass sie Interessent I abgesagt hat.

Jurafuchs Illustration zum Toilettenpapier-Fall (LG Hanau NJW 1979, 721): Lehrerin bestellt versehentlich zu viele Toilettenpapierrollen.
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Zivilrecht

Toilettenpapier-Fall (LG Hanau NJW 1979, 721): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Der reichlich kuriose Toilettenpapier-Fall wurde vom LG Hanau im Jahr 1979 entschieden. Inhaltlich ging es dabei um die Abgrenzung zwischen Inhalts- und Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB) im Rahmen der Anfechtung sowie das Verhältnis der Anfechtung zum Kaufmängelgewährleistungsrecht. Der Fall handelt von einer Schulleiterin, die statt 25 „großen“ Toilettenpapierrollen, 25 „Gros“ Rollen und damit 3.600 Rollen (Gros = 12x12) bestellte. Das Gericht entschied, dass sie insoweit einem Inhaltsirrtum unterlegen war, der ungeachtet der Vermeidbarkeit zur Anfechtung berechtigte.

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Bewerbungsgespräch (Gesundheitszustand)

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Bewerbungsgespräch (Vorstrafen)

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Anfechtung der Willenserklärung – arglistige Täuschung bei Verschweigen des biologischen Geschlechts

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Bewerbungsgespräch (Schwangerschaft)

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Anfechtung nichtiger Rechtsgeschäfte, Kipp'sche Lehre zu „Doppelwirkungen im Recht“

Der 16-jährige M verkauft K seinen Motorroller. Dabei gibt M eine zu niedrige Laufleistung an, um einen höheren Preis zu erzielen. Die Eltern des M sind mit alledem nicht einverstanden. K möchte zudem anfechten, als er von der Täuschung erfährt.

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Eigenschaftsirrtum (Nur Anfechtbarkeit des Verpflichtungsgeschäfts)

V lässt Antiquitätenhändler A eine alte Vase begutachten. A hält die Vase für wertlos. V verkauft und übereignet die Vase für €10 an A. Was beide nicht wissen: In Wahrheit ist die Vase antik und wertvoll. Als V davon erfährt, erklärt er die Anfechtung.

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Irrtum nur bei WE der sachenrechtlichen Einigung

K kauft im Onlineshop des V bewusst ein Rolex-Imitat. Bei dem Versand vergreift V sich jedoch, sodass K statt des Imitats eine echte Rolex erhält. K bemerkt den Irrtum nicht. Er freut sich einfach über die gute Qualität des vermeintlichen Imitats.

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Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts (§ 144 BGB) Verlangen nach Auflassung

V und K schließen einen Kaufvertrag über ein Grundstück vor einem Notar. Dabei befindet sich K in einem Inhaltsirrtum über das Grundstück. Obwohl K dies am nächsten Tag erkennt, verlangt er die Auflassung (§ 925 BGB) des Grundstücks. Eine Woche später möchte K doch anfechten.

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Anfechtungsgegner bei irrtümlicher Dereliktion

A möchte ein altes Gemälde loswerden. Er geht davon aus, dass es wertlos sei und stellt es vor seinem Haus auf die Straße, falls es jemand haben möchte. B kommt vorbei und nimmt das Gemälde mit. Es stellt sich heraus, dass es sich bei dem Gemälde um einen echten Picasso handelt.

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Androhung der Geltendmachung von Rechten oder Rechtsbehelfen

Ganove G gefällt der elektrische Rasenmäher von Nachbar N. G behauptet, er würde N verklagen, wenn er ihm den Rasenmäher nicht übereigne. Diesen Prozess werde N sicher verlieren. Er müsse dann noch die Gerichtskosten tragen. N ist leichtgläubig und übereignet aus Angst das Gerät.

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Ausdrückliche Drohung: „Unterschreibe, sonst verprügele ich dich“

Gangster G verlangt von Opfer O die Zahlung von €5.000. Um „rechtlich auf der sicheren Seite“ zu sein, soll O einen Vertrag zum Kauf eines Bleistifts unterzeichnen. G legt O den Vertrag vor und sagt: „Unterschreib, sonst verprügel’ ich dich!“

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Täuschung durch Dritte (2)

K möchte ein Auto bei V kaufen. Auf dem Hof des V steht der Kunde D neben einem Auto. K hält D für einen Verkäufer und stellt Fragen zur Ausstattung. D, der sich mit Autos nicht auskennt, will K einen Streich spielen. Er rät und beantwortet die Fragen falsch. V sieht das Gespräch, denkt sich aber nichts dabei. K kauft das Auto und bereut es später.

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Anfechtung nach § 123 BGB - Täuschung durch Dritte: Bürgschaftserklärung

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Zurechnung im Unternehmen

Autohaus A hat die Niederlassungen X und Y. K schließt einen Kaufvertrag mit A bei Mitarbeiter M in der Niederlassung X über ein gebrauchtes Auto. Das Auto hatte einen Vorunfall. Dies war nur in der Niederlassung Y bekannt.

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Verkaufsangestellter nicht als Dritter

K lässt sich bei V durch Mitarbeiter M beim Kauf eines Autos beraten. M nennt unwahre Schadstoffwerte, damit K nicht von den hohen Emissionen abgeschreckt wird. K interessiert sich allerdings ohnehin nur für die vielen PS des Autos. K schließt den Kaufvertrag mit V und nimmt den Wagen direkt mit.

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Anfechtung nach § 123 BGB bei reinem Motivirrtum

V will K eine seiner wertlosen Sammelkarten verkaufen. Daher spiegelt V dem K wahrheitswidrig vor, dass die Karte einen hohen Sammlerwert hat und K mit einem Weiterverkauf Gewinn machen wird. K ist begeistert und willigt ein.

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Tatsachen (3) Werbung?

V möchte den Umsatz seines Haushaltswarengeschäfts steigern. Er bewirbt einen seiner Staubsauger als den Besten der Welt. K vertraut darauf und kauft den Staubsauger. Der Staubsauger ist nicht der Beste der Welt.

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Prognose als Tatsache? – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

V verkauft formwirksam eine Immobilie an K. Er beteuert, sie werde sich mit der Steuerersparnis und den Mieteinnahmen von selbst tragen. Tatsächlich übersteigen die Kosten der Immobilie die Steuereinsparungen und Mieteinnahmen deutlich, was V wusste.

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Anfechtung nach § 123 BGB – Täuschung bei Schweigen

V möchte seinen alten VW Golf verkaufen. Bei den Verhandlungen mit K verschweigt V, dass das Auto einen reparierten Unfallschaden hat. V und K schließen einen Kaufvertrag. Hätte K von dem Unfall gewusst, hätte er nur einen niedrigeren Preis gezahlt.

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Anfechtung der Bestätigung eines Rechtsgeschäfts bei widerrechtlicher Drohung

Der zwielichtige Z schwatzt Oma O ein nutzloses Haushaltsgerät auf und täuscht dabei über wesentliche Eigenschaften des Geräts. Als O dies bemerkt, will sie anfechten. Z stellt klar, dass Os Gartenzwergen etwas passieren könnte, wenn sie den Kaufvertrag nicht bestätige.

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Gebrauchtwagenkauf – Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts (§ 144 BGB)

V verkauft K sein Auto. Dabei verschweigt V, dass er den Kilometerzähler „zurückgeschraubt“ hat. Als K davon erfährt, mindert er den Kaufpreis (§ 441 BGB). V verweigert jedoch die Rückzahlung. Daraufhin ficht K den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an.

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Vorrang der Sachmängelansprüche auch vor Gefahrübergang

K kauft von V ein „Baugrundstück“. Noch vor Auflassung (§ 925 BGB) und Übergabe stellt sich heraus, dass das Grundstück nach öffentlichem Baurecht nicht bebaubar ist.

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Unrichtige Vorstellungen über den Inhalt der Urkunde

Arbeitnehmer A verhandelt mit Chef C über die Verlängerung seines wirksam befristeten Arbeitsvertrages (§ 14 TzBfG). Als C dem A ein Dokument vorlegt, unterzeichnet er es ungelesen in der Erwartung, es handle sich um die Verlängerung. Tatsächlich hat C dem A in Kenntnis, er werde ohne zu lesen unterschreiben, einen Aufhebungsvertrag vorgelegt.

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Abredewidrige Blankettausfüllung (2)

Unternehmer U kauft bei V eine neue Ledersofagarnitur für sein Büro für €10.000. Zur Finanzierung unterzeichnet er einen Darlehensantrag an die Bank B, den V abredewidrig mit €15.000 ausfüllt und an die B übergibt. B nimmt an.

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Abredewidrige Blankettausfüllung

Unternehmer U kauft bei V (ebenfalls Unternehmer) eine neue Ledersofagarnitur für sein Büro für €10.000 (Kaufvertrag). Zur Finanzierung möchte U zudem ein Darlehen von V aufnehmen (€10.000). U unterzeichnet dazu ein Blankettformular. V trägt abredewidrig €15.000 als Darlehenssumme ein.

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Ausschluss der Anfechtung für Verkäufer

V verkauft K unwissentlich einen Gebrauchtwagen mit defekter Bremsanlage. Um einer teuren Reparatur und eventuellen Schadensersatzansprüchen aus dem Weg zu gehen, erklärt V die Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums und verlangt das Auto zurück.

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Anfechtungsrecht des Verkäufers bei Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft („Leibl-Duveneck-Fall“)

K kauft von V ein Gemälde von Duveneck für €5.000. Nachdem K durch einen Kunstkenner erfährt, dass das Gemälde tatsächlich von Leibl stammt und €25.000 wert ist, lässt er es öffentlich ausstellen. Dort sieht es V und verlangt das Gemälde zurück.

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Bote übermittelt bewusst unrichtige Erklärung

Chefin C schickt ihren Sekretär S los, um ein privates Angebot über den Kauf eines Autos zum Preis von €20.000 zu übermitteln. S hegt einen Groll gegen C und übermittelt Verkäufer V das Angebot von C mit einem Kaufpreis von €25.000. Dieser willigt ein.

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Telegrafischer Fehler

K schickt V ein Angebot zum Kauf einer Uhr des V für €570. Dabei nutzt er ein E-Mail-Programm, das seine Nachrichten verschlüsselt. Bei der Verschlüsselung auf Ks PC tritt ein Fehler auf, wodurch das Angebot bei V mit €750 angezeigt wird. V willigt ein.

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Unaufmerksamer Bote

Mutter M schickt ihren 6-jährigen Sohn S zum Einkaufen zu Metzger E. S soll 2,3 Kilo Rinder-Hack bestellen. Der unaufmerksame S übermittelt dem E die Erklärung, dass M 3,2 Kilo Rinder-Hack möchte.

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Vertraglicher Gewährleistungsausschluss („Jawlensky-Fall“)

K ersteigert bei einer Auktion ein Gemälde des Künstlers Alexej von Jawlensky. Die Auktionsbedingungen enthalten einen Ausschluss der Haftung für Mängel und die Information, dass Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs nicht anwendbar sind. Als K herausfindet, dass es sich um eine Fälschung handelt und das Original nicht mehr existiert, verlangt er den Kaufpreis zurück.

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Konkurrenz c.i.c. & Mängelgewährleistung („Seegrundstück“)

K kauft von V formwirksam (§ 311b Abs. 1 BGB) ein "Seegrundstück". Nach dem Einzug bemerkt K, dass das Grundstück keinen direkten Seezugang besitzt. Zwischen Grundstück und See liegt ein im Eigentum der Gemeinde G stehender Wanderweg, den G nicht zu übereignen bereit ist.

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Verhältnis Anfechtung & Mängelgewährleistung („Ruisdael-Fall“)

K kauft von V ein Gemälde des berühmten Malers Vincent van Gogh. Als sich mehr als zwei Jahre später herausstellt, dass das Werk von einem weit weniger berühmten Schüler van Goghs stammt, erklärt K die Anfechtung wegen Irrtums und verlangt den Kaufpreis zurück. V meint, das sei doch alles schon so lange her.

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Thonet-Stühle (Unterscheidung zw. Wert und Eigenschaft, Urheberschaft als verkehrswesentliche Eigenschaft)

S schenkt ihrer Freundin F Stühle aus dem Nachlass ihrer Oma, die sie für wertlosen Ramsch hält. Als sich herausstellt, dass es sich um sehr teure „Thonet 214“-Designer-Stühle handelt, verlangt sie die Stühle sofort zurück.

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Eigenschaftsirrtum – Urheberschaft als verkehrswesentliche Eigenschaft

V verkauft K auf dem Flohmarkt handschriftlich erstellte Musiknoten für €5. Zwei Wochen später stellt sich heraus, dass die Notenblätter von Wolfgang Amadeus Mozart angefertigt wurden. V verlangt die Noten sofort nach Erkennen des Irrtums von K zurück.

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Error in obiecto: Rindfleisch/Pferdefleisch

K bestellt in der Metzgerei des M eine Salami. Dabei übersieht sie, dass es sich um eine Pferdefleischmetzgerei handelt. Üblicherweise wird Salami aus Schweinefleisch hergestellt.

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Inhaltsirrtum bei vorstellungsloser Unterzeichnung einer Urkunde?

Rechtsanwältin R unterschreibt immer alles ungelesen, was ihr der Angestellte A vorlegt, ohne sich darüber Gedanken zu machen. Sie unterzeichnet deshalb auch – ungelesen – einen Kaufvertrag mit S für einen Samsung Fernseher.

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Fehler bei Ausfertigung der Urkunde

Verbraucher V und K verhandeln mündlich über den Kauf des gebrauchten PKW des V. Sie einigen sich auf einen Kaufpreis von €1.500. Im später schriftlich festgehaltenen Kaufvertrag, den K und V unterschreiben, steht ein fehlerhafter Kaufpreis von €2.500.

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Verdeckter Kalkulationsirrtum: Automatische Berechnung

K bestellt im Online-Shop des V einen Laptop für €245 und erhält eine automatische Lieferbestätigung. V hatte einen veralteten Einkaufspreis eingegeben, aus dem das System automatisch den Verkaufspreis errechnet hat. V erklärt die Anfechtung.

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Gemeinsamer Kalkulationsirrtum („Brockeneisenfall“)

V verkauft K einen auf seinem Lagerplatz liegenden Haufen Altmetall. V und K schätzen unabhängig voneinander die Menge auf 40 Eisenbahnwaggons und setzen daraufhin den Gesamtpreis fest (€10.000). Beim Abtransport stellt sich heraus, dass die Menge 80 Waggons beträgt. V verlangt von K €20.000. K weigert sich mehr zu zahlen.

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Offener Kalkulationsirrtum („Silberfall“)

V bietet Silber „800 fein“ zu €320 pro Kilo an. Da K aber Silber „1000 fein“ haben will, rechnet V den Preis in Ks Anwesenheit um. Durch einen Rechenfehler kommt er zu einem viel zu günstigen Kilopreis von €360 (anstatt richtigerweise €400).

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Offener Kalkulationsirrtum 1

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Übermittlungsfehler bei Softwareeinsatz

K bestellt im Onlineshop des V einen Laptop für €245 und erhält eine automatische Versandbestätigung. V hatte bei Erstellung des Angebots einen Preis von €2.650 angegeben. Seine Shop-Software hat jedoch fehlerhaft €245 angezeigt. V erklärt die Anfechtung.

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Verklicken bei Abgabe elektronischer Willenserklärung mit Maustaste

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Verschreiben

V will K ein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich jedoch und schickt K ein Angebot über €890. K nimmt an. Kurz darauf erkennt V seinen Irrtum und erklärt sofort gegenüber K, dass er sich an das Angebot nicht gebunden fühle.

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Anfechtung der automatischen WE bei Irrtum in der Invitatio

K bestellt im Onlineshop des V einen Laptop für €245 und erhält eine automatische Versandbestätigung. V erklärt die Anfechtung, weil er sich beim Einstellen des Preises in seinem Shop-Backend vertippt habe. Der Preis sollte eigentlich €2.650 betragen.

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Inhaltsirrtum – Anfechtbarkeit bei Rechtsfolgenirrtum

V verkauft K formwirksam (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB) seine "Äppelwoi"-Kneipe in Frankfurt "samt Zubehör". Dabei geht V davon aus, dass der Begriff "Zubehör" nur das fest eingebaute Inventar erfasst.

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Verdeckter Kalkulationsirrtum 1

K kauft in der Boutique der V ein Sommerkleid für €100. Als K gerade das Geschäft verlässt, fällt V auf, dass der Preis €150 hätte betragen sollen. V berechnet den Verkaufspreis nämlich, indem sie den Einkaufspreis verdoppelt, der hier €75 betrug.

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Kausalzusammenhang zw. Erklärungsirrtum und WE fehlt

G bucht telefonisch ein Hotelzimmer. Dabei verspricht er sich und fragt anstelle seines „Stammzimmers“ 35 nach Zimmer 34. Erst vor Ort bemerkt er seinen Fehler und ficht seine Willenserklärung an. Zimmer 34 und 35 sind gleichwertig.

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Anfechtung des eBay–Angebotes bei Verschreiben im Mindestpreis? –eBay

V erstellt für seinen VW Passat eine eBay-Auktion. V verklickt sich und stellt statt €10.000 nur einen Mindestpreis von €1.000 ein. K ist bei Auktionsende mit €1.200 Höchstbietende. V erkennt erst jetzt sein Versehen und möchte die Einstellung des Mindestpreises anfechten.

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Inhaltsirrtum – Abgrenzung zu „reinem Rechtsirrtum“

V verkauft K seinen gebrauchten „Bulli“. Als K wegen des durchgerosteten Auspuffs Sachmängelgewährleistungsrechte geltend machen will, erklärt V die Anfechtung. Er sei davon ausgegangen, dass der Verkäufer bei Gebrauchtwagen keine Mängelgewährleistung schulde.

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Leihe, „Rechtsfolgenirrtum“

F möchte sich von seinem Bekannten B dessen "Bulli" für einen Wochenendtrip ausleihen. B willigt ein, weil er denkt, er würde bei einer Leihe Geld bekommen.

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Abgrenzung Inhalts-/Eigenschaftsirrtum

K zeigt in einem Möbelgeschäft auf einen Sessel und sagt zu V: „Den kaufe ich!“, in der Erwartung er sei antik. V willigt ein. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen neuen Sessel, der nur antik aussieht.

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Identitätsirrtum

A will den ihm bekannten Malermeister Müller mit Malerarbeiten in seinem Haus beauftragen. Er verrutscht beim Heraussuchen der Telefonnummer im Telefonbuch und erteilt einem anderen Malermeister Müller M. den Auftrag.

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Verlautbarungsirrtum

G benutzt gerne Fremdwörter, ohne genau zu wissen, was sie aussagen. Er ruft in einem Hotel an und sagt, dass er dort am heutigen Abend "logieren" (übernachten) möchte. Der Rezeptionist bereitet daraufhin ein Zimmer vor. Bei Ankunft stellt sich heraus, dass G lediglich im Hotelrestaurant "soupieren" (essen) wollte.

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Anfechtung wegen Aberglaubens?

G bucht per E-Mail ein Hotelzimmer. Dabei vertippt er sich und fragt anstelle seines „Stammzimmers 31 das gleichwertige Zimmer 13 an. Zimmer 13 möchte er jedoch nicht bewohnen, weil er meint, die Zahl 13 bringe Unglück.

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Erklärungsirrtum über die Optionswahl – eBay

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Irrtum und geheimer Vorbehalt bei eBay

V will sein E-Bike auf eBay für €2.600 verkaufen. Um eBay-Gebühren zu sparen, gibt er jedoch einen „Sofort-Kaufen-Preis von €100 an. Seine Absicht gibt er im Angebotstext deutlich zu erkennen. K liest und versteht den Text, klickt auf „Sofort-Kaufen“, will aber nur €100 bezahlen.

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Inhaltsirrtum bei Internetgeschäften

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Anfechtbarkeit der Willenserklärung bei reinem Motivirrtum?

A kauft bei V für ihre Freundin Trudi zum Geburtstag eine Schachtel Schnapspralinen, die sie selbst gar nicht mag. Als sie feststellt, dass Trudis Geburtstag erst in einem Monat ist, möchte sie die Pralinen „zurückgeben“.

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Anfechtung einer Willenserklärung – Vorrang der Auslegung nach obj. Empfängerhorizont

K kauft beim international tätigen Großhändler V „50 Pound“ Kakao. Bei Lieferung ist K empört und ficht „den Kaufvertrag“ an. Er dachte, er hätte 50 deutsche Pfund, also 500 g, und nicht 50 angloamerikanische Pound à 453 g bestellt.