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Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB: Sicherungsübereignung

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Die Bank B fordert von Schreiner S zur Gewährung eines Kredits als Sicherheit die Übereignung einer betriebsnotwendigen Sägemaschine. S möchte im Besitz der Säge bleiben, weil er ohne sie nicht arbeiten kann.

Einordnung

Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB: Sicherungsübereignung

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