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Das Verhältnis zwischen § 108 Abs. 1 BGB und § 131 Abs. 2 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der 16-jährige K ist ohne das Wissen seiner Eltern auf dem Flohmarkt, um dort altes Spielzeug zu verkaufen. Interessent I bietet K €20 für seinen Gameboy, was K akzeptiert. K bietet die von I erhaltenen €20 anschließend Standnachbar N für dessen gebrauchtes Skateboard. N akzeptiert.
Einordnung
Das Verhältnis zwischen § 108 Abs. 1 BGB und § 131 Abs. 2 BGB
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Anforderungen an die Vollendung der Wegnahme beim Raub
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