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Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten („Psychiatriefall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der gefährliche Patient P ist zum Schutz der Öffentlichkeit in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht. Die Ärzte A und B gewähren P trotzdem unbeaufsichtigten Ausgang. P tötet dabei zwei Menschen.
Einordnung
Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten („Psychiatriefall“)
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Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten: Pflichtwidrigkeitszusammenhang
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