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rechtsverbindliche Willenserklärung auf Abschluss eines „Verhütungsvertrags“ („Pillenfall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M und F sind „friends with benefits“. Sie möchten keine Kinder. M ist es extrem wichtig, dass F die „Pille“ nimmt. F ist einverstanden. Später setzt sie die „Pille“ ohne Wissen des M ab und wird schwanger. M muss Kindesunterhalt zahlen (§ 1601 BGB). Diesen verlangt er als Schadensersatz von F ersetzt.
Einordnung
rechtsverbindliche Willenserklärung auf Abschluss eines „Verhütungsvertrags“ („Pillenfall“)
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