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Ermessensfehler (Unverhältnismäßigkeit): Fall 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A ist mehrfach beim Fahren eines PKW ohne die erforderliche Fahrerlaubnis erwischt worden. Um weitere Schwarzfahrten zu verhindern, ordnet die zuständige Polizeibehörde nach Anhörung der A an, dass diese sich wöchentlich auf der Dienststelle melden muss. A hält das für rechtswidrig.
Einordnung
Ermessensfehler (Unverhältnismäßigkeit): Fall 1
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Ermessensfehler (Unverhältnismäßigkeit): Fall 2
Baubehörde B erlässt eine formell rechtmäßige Abrissverfügung gegenüber der kleinen Hexe H, weil ihr Haus die gesetzlichen Abstandsgrenze zur Nachbarin N um einen Zentimeter unterschreitet. Das Haus steht bereits seit 15 Jahren. H meint, die Abrissverfügung sei rechtswidrig.
Ermessensnichtgebrauch (Fall 1)
V plant eine Kundgebung der Initiative „KOP“. Kurz vor der Versammlung erhält V einen formell rechtmäßigen Bescheid der Behörde B, die angibt, sie müsse die Versammlung nach § 15 Abs. 1 VersG untersagen, weil es Anhaltspunkte gibt, dass es zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen wird.