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Ermessen und Verhältnismäßigkeit: 26 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 26 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Ermessen und Verhältnismäßigkeit für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Öffentliches Recht › Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Sonderfall: Verpflichtungsurteil bei Ermessensreduzierung auf Null

Fürs Straßenfest stellt A den erforderlichen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (= Ermessensentscheidung) für ihren Stand bei der Behörde B. B hat bereits allen anderen Teilnehmenden die Erlaubnis erteilt. A erhält einen Ablehnungsbescheid, nur weil Sachbearbeiter S persönliche Probleme mit ihr hat.

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Öffentliches Recht › Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Verpflichtungsklage

Töpfer T möchte seine Ware auf dem festgesetzten Töpfermarkt der Stadt S anbieten. Aus Kapazitätsgründen lehnt S Ts Teilnahme am Markt mit der Begründung ab, sein Stand wäre in einer internen Stichwahl nicht gewählt worden. T möchte seine Teilnahme nun gerichtlich erreichen.

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Öffentliches Recht › Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Sonderfall: Behörde hätte auch ohne Ermessensfehler so gehandelt

Nach einem Gesetz kann die Gemeinde Bullerbü (B) eine Reinigungsgebühr von 30-50 Euro erheben, wenn die (privaten) Zufahrten zu den Höfen nicht in einem befahrbaren Zustand sind. B erhebt meistens eine Gebühr von 40 Euro, weswegen Sachbearbeiter S diese ohne weitere Erwägungen gegenüber L festlegt.

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Öffentliches Recht › Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Anfechtungsklage

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Öffentliches Recht › Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Ermessensnichtgebrauch (Fall 2)

Ein Gesetz sieht für einige Hunderassen (im Gesetz aufgelistet) einen Leinenzwang vor. H geht mit seinem Kampfhund, der auf der Liste steht, ohne Leine spazieren. Polizistin P denkt, dass es sich nicht um einen Kampfhund handele und dass sie deswegen nicht einschreiten dürfe.

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Ermessensnichtgebrauch (Fall 1)

V plant eine Kundgebung der Initiative „KOP“. Kurz vor der Versammlung erhält V einen formell rechtmäßigen Bescheid der Behörde B, die angibt, sie müsse die Versammlung nach § 15 Abs. 1 VersG untersagen, weil es Anhaltspunkte gibt, dass es zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen wird.

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Öffentliches Recht › Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Ermessensfehlgebrauch (Fall 3: Ermessensmissbrauch)

Raufbold R tritt gegen Bänke in der Innenstadt der nordrhein-westfälischen Gemeinde N. Nachdem R dem Platzverweis von Polizistin P auch nach mehrfacher Aufforderung nicht nachkommt, nimmt P den R, den sie sowieso nicht mag, formell rechtmäßig Gewahrsam, „um ihm eine Lehre zu erteilen“.

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Ermessensüberschreitung (Fall 3: Verstoß gegen Art. 3 GG; Kein Recht im Unrecht)

A ist Eigentümerin eines Wohnhauses, welches dem öffentlichen Baurecht widerspricht. In demselben Baugebiet gibt es eine Vielzahl solcher Häuser. Behörde B ist über den Zustand im Baugebiet erzürnt. Um ein Exempel zu statuieren, erteilt B gegenüber A eine formell rechtmäßige Abrissverfügung. A hält das für „unfair“.

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Ermessensüberschreitung (Fall 2: Unverhältnismäßigkeit)

Taxifahrerin T bekommt erstmalig ein Bußgeld, weil sie ihr Taxi kurz im Halteverbot abgestellt hat. Nach einem Gesetz kann die Ordnungsbehörde bei Regelverstößen im Straßenverkehr ein Fahrverbot aussprechen. Behörde B erteilt T formell rechtmäßig ein zweimonatiges Fahrverbot.

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Ermessensüberschreitung (Fall 1)

Die Behörde B erteilt A eine Beseitigungsverfügung, wonach A ihren illegal errichteten Anbau abreißen muss. A kommt dieser Aufforderung nicht innerhalb der festgelegten 3-Monats-Frist nach, weswegen ihr B formell rechtmäßig ein Zwangsgeld in Höhe von 75.000 Euro androht. A hält dies für rechtswidrig.

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Ermessensfehlgebrauch (Fall 2: Abwägungsdefizit)

Hs Haus steht im Widerspruch zum Öffentlichen Baurecht. H erklärt der Behörde B wahrheitsgemäß, dass er den Zustand zeitnah beheben könne und dieser kein Sicherheitsrisiko für andere Grundstücke bedeute. Zudem stünde sein Haus schon über 15 Jahre. B erlässt eine Abrissverfügung, ohne sich mit Hs Argumenten zu beschäftigen.

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Ermessensfehlgebrauch (Fall 1: Zweckverfehlung)

A ist zum ersten Mal versehentlich mit ihrem Auto 15 km/h zu schnell gefahren. Die zuständige Behörde B lädt sie daraufhin formell rechtmäßig gem. § 48 StVO zur Verkehrserziehung vor. A meint, B habe damit den Sinn und Zweck von § 48 StVO verfehlt und die Vorladung sei deswegen rechtswidrig.

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Missachtung Ermessensreduzierung auf Null (Fall 2)

Trotz intensiver Bemühungen konnte F, die kein Obdach hat, keine Unterkunft für den Winter finden. Die städtischen Notunterkünfte in Berlin sind überfüllt. F wendet sich an die zuständige Polizeibehörde P und verlangt eine Einweisung in eine leerstehende Privatwohnung. P prüft Fs Anliegen und weist es zurück.

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§ 49 Abs. 1 VwVfG

Behörde B untersagt Immobilienmaklerin I die Ausübung ihres Gewerbes, weil I die erforderliche Erlaubnis fehlt. Der rechtmäßige Untersagungsbescheid wird bestandskräftig. I bittet B, den Bescheid aufzuheben, weil sie einen Antrag auf Erlaubnis gestellt hat, das Verfahren aber andauert.

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§ 48 Abs. 1 VwVfG

Behörde B erlässt einen Gebührenbescheid gegenüber L über 100 Euro. Als der Bescheid bereits bestandskräftig ist, weigert sich L, die 100 Euro zu zahlen, weil die gesetzlich vorgesehene Gebühr nur 50 Euro beträgt. L meint, B müsse den Bescheid zurücknehmen.

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§ 15 Abs. 2 S. 1 GewO

Versicherungsvertreterin V betreibt ihr Unternehmen ohne die nach § 34d Abs. 1 S. 1 GewO erforderliche Erlaubnis zu haben. Behördenmitarbeiter B ist der Meinung, dass es in der Stadt sowieso schon zu viele Versicherungsvertreter gibt und untersagt V deswegen ihr Gewerbe.

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Ermessensreduzierung auf Null

Die Polizistin P beobachtet einen homophoben Angriff auf der Pride-Parade, der in körperliche Gewalt ausartet. Weil P eigentlich lieber Mittagspause machen möchte, überlegt sie, ob sie überhaupt zum einschreiten verpflichtet ist.

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Intendiertes Ermessen

Unternehmerin U hat einen Subventionsbescheid für ihren Betrieb erhalten. Dieser ist mit der Auflage verbunden, dass U die baufälligen Abschnitte der Betriebsstätte innerhalb von 6 Monaten in Stand setzen lässt. Nach Ablauf der Frist hat U die Auflage nicht erfüllt. Behörde B überlegt, ob sie den Bescheid widerrufen soll.

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Ermessensfehler (Unverhältnismäßigkeit): Fall 2

Baubehörde B erlässt eine formell rechtmäßige Abrissverfügung gegenüber der kleinen Hexe H, weil ihr Haus die gesetzlichen Abstandsgrenze zur Nachbarin N um einen Zentimeter unterschreitet. Das Haus steht bereits seit 15 Jahren. H meint, die Abrissverfügung sei rechtswidrig.

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Ermessensfehler (Unverhältnismäßigkeit): Fall 1

A ist mehrfach beim Fahren eines PKW ohne die erforderliche Fahrerlaubnis erwischt worden. Um weitere Schwarzfahrten zu verhindern, ordnet die zuständige Polizeibehörde nach Anhörung der A an, dass diese sich wöchentlich auf der Dienststelle melden muss. A hält das für rechtswidrig.

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Einführungsfall Verhältnismäßigkeit

Behörde B untersagt formell rechtmäßig nach § 15 Abs. 1 VersG eine von V geplante Versammlung, weil B konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass es zu vereinzelten Ausschreitungen mit Teilnehmenden einer Gegendemonstration kommen könnte. V ist der Meinung, das Verbot sei rechtswidrig.

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Gerichtliche Überprüfbarkeit des Ermessens

Ein Gesetz regelt, dass Bürgerinnen, die Geflüchteten eine Unterkunft stellen, eine Entschädigung zwischen 50 und 150 € pro Person im Monat bekommen können, wobei sich die Höhe vor allem nach den Energiekosten bemisst. Behörde B bewilligt A 50 € mit der Begründung, er habe bereits für eine Person in seiner Zweitwohnung 100 € erhalten.

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Grundlagen Ermessensfehler

Behörde B erlässt gegenüber der kleinen Hexe H eine Abrissverfügung. Danach stünde Hs Hexenhaus im Widerspruch zum öffentlichen Baurecht, sodass B „keine andere Wahl habe“, als die Abrissverfügung zu erlassen. H meint, die Verfügung sei rechtswidrig.

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Beispiel gebundene Entscheidung (Baugenehmigung)

H stellt bei der zuständigen saarländischen Behörde B einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Obwohl Hs genehmigungsbedürftiges Vorhaben im Einklang mit den baurechtlichen Vorschriften steht, verweigert Sachbearbeiter S die Genehmigung. H ist der Ansicht, dass S die Genehmigung erteilen müsse.

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Ermessen: Beispiel 2 (Platzverweis)

A leitet eine Kundgebung in der niedersächsischen Gemeinde G. Störenfried S wirft Eier auf eine Rednerin. A ist der Meinung, die anwesende Polizeibeamte P sei nach <a href="https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e0e1ac8a-dfb5-3aca-8928-7ccd3cab4b00">§ 17 Abs. 1 S. 1 NPOG</a> dazu verpflichtet, S einen Platzverweis zu erteilen.

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Ermessen: Beispiel 1 (§ 48 Abs. 1 VwVfG)

A hat von der Baubehörde B eine Baugenehmigung erhalten. Als diese bestandskräftig wird, fängt A mit dem Hausbau an. Nun fällt B auf, dass die Baugenehmigung rechtswidrig ist. Sachbearbeiter S fragt sich, ob B die Genehmigung zurücknehmen muss.