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Leerstehendes Haus 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A bittet den B, ihm seine Almhütte, die nur während des Sommers von A selbst bewohnt ist, in einer Winternacht anzuzünden, weil er in den Genuss der Brandversicherungssumme gelangen möchte. B tut dies, um A den Wunsch zu erfüllen.
Einordnung
Leerstehendes Haus 2
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Schwere Brandstiftung bei einem Wohnmobil (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB – andere Räumlichkeit)
A zündet den Wohnwagen an, in dem sich der Obdachlose O regelmäßig, jedoch widerrechtlich aufhält. Der Wohnwagen steht in Flammen.

Gemischt genutzte Gebäude
A betreibt im Untergeschoss seines Wohnhauses eine Drogerie. B vergießt im Untergeschoss Benzin und zündet es an. Das Feuer bereitet sich rasch aus, etliche Regale verbrennen. Nur der Holzrahmen der zum Wohnbereich führenden Tür brennt.