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Fälschung (BGH NJW-RR 1990, 1200 (1201; NJW 1994, 2357, 2358)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Ehefrau E will alle Schulden ihres Mannes A begleichen. A schuldet C €1000. E reicht einen von ihr gefälschten Scheck bei As Bank B ein. Der Scheck weist den geschuldeten Betrag und A als Aussteller aus. B zahlt unwissend den ausgewiesenen Betrag an C und belastet das Konto des A.
Einordnung
Fälschung (BGH NJW-RR 1990, 1200 (1201; NJW 1994, 2357, 2358)
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