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Bereicherungsrecht: 109 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 109 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Bereicherungsrecht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Rückgriffskondiktion Grundfall

G hat bei K einen Rasen verlegt. Kurz darauf tritt Pilzbefall auf, welchen G beseitigt. Später stellt sich heraus, dass die Pilzsporen aus einem Dünger stammen, den K bei H gekauft hatte. G erklärt nachträglich, dass seine Leistung auf die Schuld des H bezogen war.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB: Luxusaufwendungen

Studentin S lebt von BAföG. Regelmäßig kauft sie Sachen, um sie teurer weiterzuverkaufen, so auch mit einer Spielekonsole. Von dem Erlös geht sie in ein schickes Restaurant, was sie sich sonst nicht leisten könnte. Verkäufer V ficht den Kaufvertrag über die Konsole wirksam an.

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Saldotheorie - Vorleistungsfall

K hat von ihrer Freundin V für €4.000 ein E-Bike gekauft (Wert: €3.000). V stundet K den Kaufpreis für ein halbes Jahr. Bereits einen Monat nach der Übereignung wird es K entwendet. Sie hatte vergessen, es abzuschließen. Später stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag zwischen K und V nichtig war.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Klassiker: Der Jungbullenfall – gegen Metzgermeister

D stiehlt von L zwei Jungbullen (Wert: € 200) und veräußert sie für € 150 an die gutgläubige Fleischerin F. F verarbeitet die Bullen zu Schinken. L fragt sich, welche Ansprüche ihr gegen F zustehen.

Illustration zeigt als Beispiel für aufgedrängte Bereicherung gemäß § 818 Abs. 2 BGB
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

►Aufgedrängte Bereicherung nach § 818 Abs. 2 BGB

Handwerkerin H entdeckt einen Schönheitsfehler in ihrer Hauswand. H holt ihre Arbeitsmaterialien und bessert den Fehler aus. Dabei übersieht sie die Grundstücksgrenze und bessert Es angrenzende Wand mit aus. E kannte den Fehler. Ihr war er aber egal. H verlangt Ersatz für die getätigte Aufwendungen.

Illustration zur Verwertungskondition, auf der ein Mann zu sehen ist, der unbeabsichtigt den Garten seiner Nachbarin bewässert.
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Grundfall Verwendungskondiktion

G gärtnert in seinem Garten. Im Rahmen dessen möchte er auch seinen Rasen bewässern. Unbemerkt bewässert er dabei aber auch den Rasen seiner Nachbarin N. Dies ist G gar nicht recht, weil Ns Rasen ohnehin schon viel schöner aussieht als seiner. G verlangt Ersatz.

Die neuesten Fälle zum Thema Bereicherungsrecht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Verwendungskondiktion
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Keine Verwendungskondiktion wegen Vertrag (Arbeitsverhältnis)

Arbeitnehmerin N ist bei Arbeitgeberin G angestellt. N fertigt in ihrer Arbeitszeit für einen Kunden der G einen großen Schrank aus Kirschbaumholz an. Des Weiteren verziert sie den Schrank mit aufwändigen Schnitzereien und übergibt ihn dann G. N verlangt von G Ersatz für die aufwendige Arbeit.

Verwendungskondiktion
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Keine Verwendungskondiktion wegen nichtigem Vertrag

G und S haben einen Vertrag geschlossen. G soll S‘ Auto neu lackieren. Nachdem G das Auto lackiert und übergeben hat, ficht S den Vertrag wegen Erklärungsirrtums wirksam an (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB). G verlangt Ersatz für die Arbeitsleistung und die verwendete Farbe.

Verwendungskondiktion
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Verhältnis der Verwendungskondiktion zum EBV

B baut ein Haus unbemerkt teils auf dem Grundstück der E. Als E dies bemerkt, verlangt sie Herausgabe ihres Grundstücks. B verlangt Ersatz der im Rahmen des Hausbaus getätigten Investitionen. B hat einen Anspruch auf Verwendungsersatz aus § 994 Abs. 1 BGB.

Illustration zur Verwertungskondition, auf der ein Mann zu sehen ist, der unbeabsichtigt den Garten seiner Nachbarin bewässert.
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Grundfall Verwendungskondiktion

G gärtnert in seinem Garten. Im Rahmen dessen möchte er auch seinen Rasen bewässern. Unbemerkt bewässert er dabei aber auch den Rasen seiner Nachbarin N. Dies ist G gar nicht recht, weil Ns Rasen ohnehin schon viel schöner aussieht als seiner. G verlangt Ersatz.

entreicherung
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB: Bezahlung eigener Verbindlichkeiten

V ist knapp bei Kasse. Um eine Rechnung zu tilgen, die sie sonst nicht bezahlen könnte, verkauft V ihren Computer an K. Damit begleicht sie ihre offene Rechnung. Später ficht K den Kaufvertrag wirksam an und verlangt die gezahlten €1.500 heraus. V wendet ein, das Geld sei weg.

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Materielles Zivilrecht › Bereicherungsrechtliche Ansprüche

§ 817 S. 2 BGB verhindert, dass jemand eine bewusst verbotswidrige oder sittenwidrige Leistung zurückfordern kann. Welche Aussagen zum Anwendungsbereich dieses Ausschlussgrundes stimmen?

§ 817 S. 2 BGB verhindert, dass jemand eine bewusst verbotswidrige oder sittenwidrige Leistung zurückfordern kann. Schauen wir uns den Anwendungsbereich dieser Vorschrift einmal genauer an!

Bereicherungsrecht: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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