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Garantenstellung bei Aussetzung mit Todesfolge („Weidener-Flutkanal-Prozess“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A, B und O trinken zusammen in einer Bar. Als ihre Bekannte F sie abholt, müssen A und B den stark alkoholisierten O auf dem Weg nach draußen stützen. Während F ihr Auto holt, fällt O zunächst unbemerkt das Kanalufer hinab. A und B gehen zu ihm, helfen ihm aber nicht. Beim Versuch aufzustehen, fällt O ins Wasser, treibt außer Sicht und ertrinkt. Als sie ihn nicht mehr finden, fahren A, B und F nach Hause. Per SMS erkundigen sie sich nach ihm.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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