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Wettlauf der Sicherungsgeber - Privilegierung des Bürgen?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

S nimmt bei G ein Darlehen auf. Zur Sicherung der Darlehensforderung bestellt S‘ Mutter M der G ein Pfandrecht an ihrer teuren Uhr. Zudem bürgt S‘ Bekannte B gegenüber G für S. Als die Forderung fällig wird, kann S nicht zahlen, worauf M einspringt.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Regress Schuldbeitritt - Grundfall Gesamtschuldnerausgleich
S nimmt bei G ein Darlehen auf. Um die Darlehensforderung abzusichern, tritt S‘ Freund F bei, wobei sie vereinbaren, dass S vorrangig zahlen soll. Bei Fälligkeit kann S nicht zahlen und F springt ein.

Schuldbeitritt und Bürgschaft
S nimmt bei G ein Darlehen auf. Um dieses abzusichern, bürgt S‘ Bekannte B für sie. Da Bs Zahlungsfähigkeit fragwürdig ist, tritt S‘ Tante T der Schuld des S bei. T und S vereinbaren, dass S vorrangig zahlen soll. Als das Darlehen fällig wird, können weder S noch T zahlen, worauf B einspringt.