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Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 8
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

O beauftragt T dazu, in Os Garten Rosen zu pflanzen. Um Steuern zu vermeiden, soll dies ohne Rechnung erfolgen. T ist sich nicht sicher, ob ihm trotzdem ein Lohnanspruch zusteht. Ihm ist das letztlich auch egal. Als O im Nachgang nicht zahlt, zwingt ihn T mittels Drohung zu zahlen.
Einordnung
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 8
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Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 9
T hat O "weiche" Drogen im Wert von € 300 verkauft. O hat jedoch bisher nicht gezahlt. T, der von einem wirksamen Vertrag bei weichen Drogen festens ausgeht, bringt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Geld zu übergeben.

Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 1
T fordert O dazu auf, ihm €500 zu geben, da er ihn sonst wegen eines verübten Diebstahls anzeigen würde.