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Heroinspritzenfall (eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A berichtet dem ebenfalls drogenerfahrenen B, dass er Heroin habe, das man zusammen drücken könne. Daraufhin besorgt B die Spritzen. Nachdem sich beide eine Spritze mit großer Menge Heroin gesetzt haben, werden sie bewusstlos. B wird durch Dritte gerettet. A stirbt.
Einordnung
Heroinspritzenfall (eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
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2. Heroinspritzenfall (Fremdgefährdung)
Der alkoholabhängige A möchte mit B Heroin konsumieren. Da seine Hände so zittern, bittet er B, ihm die Spritze zu setzen. Kurz nach der Injektion stirbt A an einer Heroinintoxikation, die sein Atemzentrum lähmt.
Kokainfall (einverständliche Fremdgefährdung)
Drogendealer T liefert O versehentlich reines Heroin statt des von O ursprünglich bestellten Kokains. O nimmt das Rauschgift selbst ein und stirbt.