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AGB-Kontrolle
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Fahrradhändler F bestellt bei Hersteller H 20 Pegasus-Fahrräder. Dabei verwendet H seinen Standardkaufvertrag mit der AGB-Klausel: „Die Mängelgewährleistung ist auf die Nacherfüllung beschränkt.“ Die Fahrräder werden mit defekten Bremsen geliefert. Nach Ablauf der von F gesetzten Nacherfüllungsfrist erklärt F den Rücktritt.
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Verjährung bei Nachbesserung
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Gesetzlicher Ausschluss der Gewährleistung nach § 640 Abs. 3 BGB
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