4,7(11.668 mal geöffnet in Jurafuchs)
Gesetzlicher Ausschluss der Gewährleistung nach § 640 Abs. 3 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B hat seine Rollschuhe zu U zur Reparatur gebracht. Vor der Abnahme testet B diese bei U. Er stellt fest, dass sie weiterhin nicht einwandfrei funktionieren. B möchte aber unbedingt das tolle Wetter heute ausnutzen, um mit den Rollschuhen zu fahren, sodass er sie dennoch abnimmt.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Verjährung bei Nachbesserung
Richter R kauft bei Bauunternehmer U ein Hausgrundstück, das ihm am 1.6.2017 übergeben wird. Drei Jahre später bemerkt er, dass der Balkon undicht ist und bei Regen Wasser in den darunterliegenden Raum durch die Decke tropft. Drei weitere Jahre später, nachdem U diesen Mangel behoben hatte, tritt dieselbe Undichtigkeit wieder auf.

Verjährungsverkürzung bei arglistigem Verschweigen
Anwalt A kauft für seine Kanzlei bei Computerhändler C einen neuen Laptop. C weiß, dass diese Baureihe einen herstellungsbedingten Mangel hat, der in der Regel nach ca. 13 Monaten auftritt, verschweigt dies aber. A und C vereinbaren, dass Gewährleistungsrechte in 12 Monaten ab Ablieferung verjähren sollen. Nach 13 Monaten tritt der Mangel auf.