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Aufwendungsersatz bei Irrtum des Mieters über eigene Schönheitsreparaturpflicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M mietet bei V eine Wohnung. Der Mietvertrag bürdet M Schönheitsreparaturen beim Auszug auf. Als M auszieht, nimmt sie alle erforderlichen Schönheitsreparaturen vor. Später stellt sich heraus, dass die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist.
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