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Tatbestandsausschließendes Einverständnis / Rechtfertigende Einwilligung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der vierjährige E ist schwer krank. Um sein Leben zu retten, ist eine sofortige Operation erforderlich. Seine Eltern lehnen die Operation aus finanziellen Gründen ab. Dennoch nimmt Arzt A die lebensrettende Operation vor, als E nach einem Atemstillstand in das Krankenhaus eingeliefert wird. Die Operation gelingt.
Einordnung
Tatbestandsausschließendes Einverständnis / Rechtfertigende Einwilligung
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Ärztlicher Heileingriff - hypothetische Einwilligung
B begibt sich für eine Nasenkorrektur bei Arzt A in Behandlung. Die erforderliche Einwilligungserklärung für die Nasenkorrektur hat B unterschrieben. Während der Operation entdeckt A Nasenpolypen bei B, die seine Atmung beeinträchtigen. A entfernt diese in der Annahme, B würde dies begrüßen und eine weitere Operation vermeiden wollen, was zutrifft. Die Polypenentfernung war ungefährlich, wenn auch nicht zwingend notwendig, da keine Lebensgefahr bestand.

Mutmaßliche Einwilligung
Arzt A entscheidet sich medizinisch indiziert, das Kind der 24-jährigen O per Kaiserschnitt zu entbinden. O stimmt zu. Während der OP bilden sich Gebärmutterrisse. Spontan sterilisiert A die O noch während der OP, um eine erneute Schwangerschaft, bei der A das bei 4 % liegende Risiko eines Gebärmutterrisses mit lebensgefährlichen Folgen für Mutter und Kind befürchtet, sicher zu vermeiden. O, die sich drei Kinder wünscht, ist mit der Sterilisation nicht einverstanden.