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Ist das Hinnehmen von Gewalt ein Nötigungserfolg im Sinne des § 240 StGB?

einfach
schwer59 % lösen richtig
7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Der T drängt den körperlich stärkeren O durch mehrmaliges Schubsen in eine Ecke. O nimmt dies regungslos hin.

Einordnung

Ist das Hinnehmen von Gewalt ein Nötigungserfolg im Sinne des § 240 StGB?

Wie funktioniert Jurafuchs?

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