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Eigenbedarfskündigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Dem derzeit in Köln lebenden V gehört eine Eigentumswohnung in Berlin, die er an M auf unbestimmte Zeit vermietet hat. Als V ein tolles Jobangebot von Jurafuchs in Berlin annimmt, möchte er nunmehr die Wohnung selbst nutzen. Aus diesem Grund erklärt er M schriftlich die Kündigung des Mietvertrages.
Einordnung
Eigenbedarfskündigung
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Wegfall des Eigenbedarfs
V hat M eine Wohnung in Bonn auf unbestimmte Zeit vermietet. Als sich Vs Tochter T für das Jurastudium an der Uni Bonn einschreibt, kündigt V dem M unter Berufung auf den Eigenbedarf hinsichtlich T. Nach Ablauf der Kündigungsfrist entscheidet sich T anders und studiert stattdessen in Hamburg. V erzählt M davon nichts; sie will die Wohnung jetzt lieber neu vermieten. Der Umzug kostet den M, der gerne in seiner Wohnung geblieben wäre, €2.000.
§ 550 S. 1 BGB
Studentin M zieht zu Beginn ihres Jurastudiums aus ihrem Heimatdorf nach Mainz. Dort schließt sie mit Wohnungseigentümer V mündlich einen Wohnraummietvertrag über zwei Jahre.