Mietrecht: 50 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 50 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Mietrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 5 beliebtesten Fälle zum Thema Mietrecht
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Mietrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Gewisse Fürsorge, § 241 Abs. 2 BGB, etwa Warnung vor bestimmten Gefahren
M wohnt in einem großen Mehrparteien-Mietwohnhaus des V. Anfang August erlangt V nach einem Einbruch in eine der Wohnungen und Rücksprache mit dem Hersteller der Schließanlage Kenntnis von der Existenz eines manipulierten Nachschlüssels. Mit diesem könnte theoretisch jede Wohnung betreten werden. V unternimmt daraufhin nichts. Eine Woche später wird M's Goldkette aus ihrer Wohnung gestohlen.

Aufwendungsersatz im Mietrecht für Kosten der Selbstvornahme
M lebt in einer von V vermieteten Wohnung. Als im September bei Temperaturen von 18°C die Zentralheizung ausfällt, versucht sie vergeblich, ihren Vermieter telefonisch zu erreichen. Deshalb bestellt sie kurzerhand selbst einen Handwerker, der die Heizung wieder repariert (Kosten: €500). Sie verlangt von V Aufwendungsersatz.
Unberechtigte Untervermietung
Mieter M hat bei V eine Wohnung zum Schnäppchenpreis von €200 pro Monat gemietet und sofort an die Studentin S für €600 pro Monat weitervermietet. V erfährt nach einem Jahr davon und verlangt die von S an M gezahlte Miete.

Pfandrecht am Anwartschaftsrecht
Mieterin M betreibt einen Elektronikhandel und hat bei A 10 MacBooks unter Eigentumsvorbehalt gekauft, die in den Mieträumen lagern. M hat Zahlungsschwierigkeiten, kann V keine Miete mehr zahlen und nimmt einen Kredit bei der B-Bank auf und übereignet dieser zur Sicherheit die MacBooks. M kann später weder Miete noch den Kredit zahlen. Daraufhin zahlt die B-Bank dem A den Restkaufpreis für die MacBooks.
§ 550 S. 1 BGB
Studentin M zieht zu Beginn ihres Jurastudiums aus ihrem Heimatdorf nach Mainz. Dort schließt sie mit Wohnungseigentümer V mündlich einen Wohnraummietvertrag über zwei Jahre.
Die neuesten Fälle zum Thema Mietrecht
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Der sich aus dem Mietervorkaufsrecht ergebende Eigentumsverschaffungsanspruch ist auch vormerkungsfähig, nach h.M., wenn der Mieter das Vorkaufsrecht ausgeübt hat
M bewohnt eine Wohnung, an welcher nach Überlassung an ihn Wohnungseigentum begründet wurde. Sodann schließen Eigentümerin und Vermieterin V einen Kaufvertrag über €200.000, mit C. M übt sein Vorkaufsrecht formgerecht gegenüber V aus.

Schutz des Mieters durch § 577 Abs. 5 BGB
H wohnt in einem Mehrfamilienhaus, das Bauherrin B gebaut hat und an H vermietet. Im Mietvertrag zwischen H und B steht, dass ein Vorkaufsrecht zugunsten des H ausgeschlossen ist. Nachdem H eingezogen ist, teilt B das Mehrfamilienhaus in fünf Wohnungen und die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen. Die Wohnung, in der H wohnt, verkauft B danach an C für €400.000. Der gutgläubige C wird auch ins Grundbuch eingetragen.

Mietverhältnisse über Wohnraum: Vorkaufsrecht § 577 Abs. 1 S. 1 Var. 1 und Var. 2 BGB
A mietet von B mit Mietvertrag vom 17.11.2022 eine Wohnung, die ihr am selben Tag überlassen wird. Zuvor ließ B im September eine Teilungserklärung bezüglich des Mehrfamilienhauses notariell beurkunden. Im Dezember veräußert B die Wohnung notariell beurkundet an C. Erst im Januar wird die Teilungserklärung vom September ins Grundbuch eingetragen.

Kein Vorkaufsfall ist nach § 577 Abs. 1 S. 2 BGB der Verkauf an Familienangehörige und Angehörige des Haushalts des Vermieters
H wohnt in einem Mehrfamilienhaus, das Bauherrin B auf ihr Grundstück gebaut und eine Wohnung darin an H vermietet hatte. B will das Mehrfamilienhaus nun zu Geld machen und unterteilt es daher in 5 Wohnungen. Über die Wohnung, in der H wohnt, schließt B einen notariell beurkundeten Kaufvertrag mit ihrer Schwester S in Höhe von €400.000. H erklärt, dass er nun aber die Wohnung für €400.000 kaufen möchte.
Unproblematischer Fall
B wohnt in einem Mehrfamilienhaus, das Bauherrin H auf ihr Grundstück gebaut und eine Wohnung darin an B vermietet hatte. H will das Haus nun zu Geld machen und unterteilt es daher in 5 Wohnungen. Bezüglich der Wohnung, in der B wohnt, schließt H einen notariell beurkundeten Kaufvertrag mit C in Höhe von €400.000. B erklärt, er wolle die Wohnung gern für €400.000 kaufen.
Kündigungsrecht des Vermieters (§ 563 Abs. 4 BGB)
A, B und C treten in das Mietverhältnis des toten M ein. C ist zahlungsunfähig. V spricht deshalb allen drei form- und fristgerecht die Kündigung aus.
Mietrecht: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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