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Statthaftigkeit der VK bei Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
R möchte neben seinem Wohnhaus einen Pferdestall errichten. Er beantragt eine Baugenehmigung für einen Stall mit Flachdach. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau eines Stalls unter der Maßgabe, dass ein Satteldach statt des Flachdachs gebaut wird.
Einordnung
Statthaftigkeit der VK bei Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen
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