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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Verpflichtung auf Erlass einer Untersagungsverfügung bei nicht genehmigungspflichtigem Bauvorhaben
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Schrauberin S baut eine genehmigungsfreie Garage auf ihrem Grundstück, um an ihren Oldtimern basteln zu können. Nachbar N meint, dass S beim Bau der Garage die Grenzabstände zu seinem Grundstück nicht einhält. Er verlangt von der zuständigen Behörde, dass S nicht weiterbaut.
Einordnung
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Verpflichtung auf Erlass einer Untersagungsverfügung bei nicht genehmigungspflichtigem Bauvorhaben
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