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Tatbestandlich ungleichwertige Objekte
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A will den ewig kläffenden Hund seines Nachbarn N erschießen. Dabei tötet er das beim Spielen in die Hundehütte gekrochene Kleinkind K, weil er es im Zwielicht für den Hund gehalten hat.
Einordnung
Tatbestandlich ungleichwertige Objekte
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Error in persona des Mittäters
M1 und M2 wollen D verprügeln. Daher lädt M1 den D zu sich ein. Im Hof liegt M2 auf der Lauer. Zunächst erscheint aber O, den M1 im Hausflur empfängt und in seine Wohnung schickt. Für ihn ist vorhersehbar, dass M2 den O mit D verwechseln könnte, was auch geschieht. M2 verpasst O einen Kinnhaken.
Strafrecht AT | Vorsatz | Error in persona vel obiecto (Tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
T will O erschießen. In der Dunkelheit hält er den herannahenden X für O und tötet ihn mit einem Schuss.