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Vertraglicher Abtretungsausschluss - § 354a HGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Schadensersatz & Gestaltungsrechte
V verkauft am 15.1 eine Espressomaschine an K. Diese soll V am 1.2. liefern. Am 20.1. tritt K ihren Anspruch gegen V an Z ab und informiert V darüber. Am 15.2. hat V die Maschine bislang noch nicht geliefert, obwohl Z ihn mehrfach hierzu aufgefordert hat.
Schutz des Schuldners – Einwendungen gegen die Forderung (bestand bei Abtretung)
Marathonläuferin M kauft bei Verkäufer V ein Paar neue Laufschuhe. Sie vereinbaren, dass M den Kaufpreis erst 3 Monate später entrichten muss. Einen Monat nach dem Kauf tritt V die Forderung an B ab. Diese will das Geld sofort haben.