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Überweisung der Miete
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Vermieter V und Mieter M haben einen Wohnraummietvertrag geschlossen. M überweist die Miete von seinem ausreichend gedeckten Konto am 3. Werktag auf das Konto des V. Wegen internen Problemen der Bank wird der Betrag erst zwei Wochen später Vs Konto gutgeschrieben.
Einordnung
Überweisung der Miete
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Grundfall, § 563 Abs. 1 BGB, Ehegatte (und Erbe)
Ehemann M und Ehefrau F wohnen seit Jahren zusammen zur Miete in der Wohnung des V. Im Mietvertrag ist allein F als Mieterin aufgeführt. F stirbt. M teilt V mit, er wolle weiter in der Wohnung wohnen. Auch Erbe E erhebt aber nun Anspruch, als neuer Mieter eingesetzt zu werden.

Getrennter Haushalt
Ehemann M und Ehefrau F wohnen seit Jahren zusammen zur Miete in der Wohnung des V. Im Mietvertrag ist allein F als Mieterin aufgeführt. Schon seit langem schlafen M und F nicht mehr gemeinsam im Bett, Essen nicht zusammen und unterhalten sich nicht. F stirbt.