Jurafuchs

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Abgrenzung Erfüllbarkeit und Fälligkeit II

einfach
schwer
7. Mai 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Pechvogel P braucht dringend Geld für ihre Ausbildung. Auf Ps drängende Bitte gewährt die schwäbische Hausfrau H ihr ein Darlehen (§ 488 Abs. 1 BGB) über €8.000. Sie vereinbaren, dass P hierfür 2% Zinsen zahlen und das Darlehen ein Jahr später zurückzahlen soll.

Einordnung

Abgrenzung Erfüllbarkeit und Fälligkeit II

Wie funktioniert Jurafuchs?

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