Erlöschen des Schuldverhältnisses: 53 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 53 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Erlöschen des Schuldverhältnisses für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Novation
Käufer K kauft von Verkäuferin V einen SUV für €25.000. Als K nicht zahlt, vereinbaren beide die Aufhebung der Kaufpreisschuld. Stattdessen soll K den Rest als Darlehen schulden.

konstitutives negatives Schuldanerkenntnis
A klagt gegen B ein Gewährleistungsrecht aus Kaufvertrag ein. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist nur schwer zu beweisen. B steht zugleich ein Kaufpreisanspruch gegen A zu. Es kommt zu einem Vergleich unter „Abgeltung sämtlicher wechselseitigen Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis“.
Erlassfalle
Schlitzohr S schuldet der gutmütigen Gläubigerin G €150.000. S sendet G einen Scheck über €1.000. Dazu legt er ein Hinweisschreiben, dass er die Einlösung des Schecks durch G als Erlass der Restschuld ansehen wird. G löst den Scheck ein.

Rückwirkung der Aufrechnung – Einschränkung
G gewährt A ein Darlehen i.H.v. €10.000. Zur Sicherheit übereignet A G Aktien zum Kurswert von €7.500. G veräußert die Aktien. Danach steigt der Kurs der Aktien auf €10.500. A macht nun Schadensersatz wegen der unberechtigten Veräußerung geltend.

Rückwirkung 2 – Zahlung in Unkenntnis der Aufrechnungsmöglichkeit
Händler H kauft von Schreiner S Tische für €10.000 und bezahlt sofort. Nach vier Monaten erfährt H, dass er einen ein Jahr alten Vergütungsanspruch (§ 611 Abs. 1 BGB) gegen S i.H.v. 14.000€ von seinem vor einem halben Jahr verstorbenen Onkel O geerbt hat.
Rechtsfolge der Aufrechnung – Rückwirkung
Händler H kauft von Schreiner S Tische für €10.000. Da H knapp bei Kasse ist, einigen sie sich, den Kaufpreis zu stunden. Während der Stundung muss H 5% Zinsen zahlen. Nach drei Monaten fällt H ein, dass ihm noch ein fünf Monate „alter“, fälliger Anspruch auch i.H.v. €10.000 gegen S zusteht.

Deliktische Handlung 3
Vermieterin V vermietet eine Wohnung an Mieterin M. Als M nach drei Jahren das Mietverhältnis kündigt, verlangt M die gezahlte Mietkaution zurück. Da V dies vergisst, demoliert M aus Wut Vs Wohnung. V erklärt die Aufrechnung mit dem entstanden Schadensersatzanspruch.

Deliktische Handlung 2
Nachbar N vergiftet aus Wut auf das ständige Kläffen den „Köter“ des K. Dieser stirbt. K steht eine Schadensersatzforderung i.H.v. €400 zu. Aus Rache zerschlägt K Ns heißgeliebte und seltene Gartenzwerge im Wert von ebenfalls €400. K erklärt N, nun seinen die quitt.

Deliktische Handlung (§ 393 BGB)
Der reiche R verkauft Käufer K eine Rolex für €5000. K zahlt nicht. Da R schon länger mal seinen Frust rauslassen will und ihm das Geld eigentlich egal ist, verprügelt er K. Gegen die Schadensersatzforderung, die K aus § 823 Abs. 1, 2 BGB zusteht, erklärt R die Aufrechnung.

Ausnahmsweise Bedingung möglich
Mieter M steht mit der Mietzahlung im Rückstand, weshalb Vermieterin V die ordentliche Kündigung erklärt. M steht ein verjährter Rückzahlungsanspruch aus Nebenkostenabrechnungen zu. M bietet an, den Rückstand zu begleichen, wenn V die Kündigung zurücknimmt. Zudem erklärt er die Aufrechnung für den Fall, dass V an der Kündigung festhalten sollte.

(Fall) Rechtswegfremde Gegenforderung
Die Stadt Mainz (M) kauft mit privatrechtlichem Vertrag Papier vom Geschäft der G für €10.000. Da M nicht zahlt, erhebt G Klage. Im Prozess erklärt M die Aufrechnung mit einem streitigen Steuernachzahlungsanspruch gegen G.

Aufrechnungslage: Erfüllbarkeit der Hauptforderung
K kauft von V eine Uhr für €10.000. Sie vereinbaren, dass die Forderung erst in drei Monaten fällig ist. Als K nach einer Woche merkt, dass er sich die Uhr gar nicht leisten kann, erklärt er V die Aufrechnung mit einer alten Kaufpreisforderung, die V noch bei K begleichen musste.

Aufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Zurückbehaltungsrecht)
A und B handeln mit antiken Vasen. B verkauft A mal wieder eine Vase. A erklärt, sie werde das Geld erst zahlen, wenn B die Vase übergeben hat. B will sich bei der Übergabe nicht hetzen lassen und erklärt die Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Werklohn, der A noch zusteht.

Eventualaufrechnung im Prozess
K verklagt B auf Zahlung von €10.000. B bestreitet die Zahlungspflicht. Für den Fall, dass das Gericht dies anders sieht, erklärt er hilfsweise die Aufrechnung mit einer Forderung über €5.000.

AGB
Unternehmer U verkauft Verbraucher V einen Fernseher für €2.000. Das Vertragsformular enthält in § 5 die Klausel: „Das Recht auf Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Käufer wird ausdrücklich ausgeschlossen.“ Da V noch eine Forderung in Höhe von €1.000 gegen U zusteht, erklärt V trotzdem die Aufrechnung. U verweist auf die AGB.
Vertraglicher Ausschluss
A und B stehen im Kolben Café. A braucht "Kleingeld" um ihren Moccachino zu bezahlen. Sie bittet B darum, einen €100 Schein klein zu wechseln. B macht dies gerne. Sie gibt A aber nur €40 zurück, mit dem Hinweis, dass A ihr noch €60 schuldet. Da Monatsende ist, braucht A das ganze Geld.
Aufrechnung bei mehreren Forderungen
M schuldet V €400 Miete und €400 aus einem Kaufvertrag. V schuldet M dagegen noch €400 aus einem Werkvertrag. Beim Auszug erklärt sie V mit der Werklohnforderung die Aufrechnung. V erklärt, dies reiche nicht und behält Ms teure Ledercouch als Pfand.
Aufrechnungserklärung: Aufrechnung Minderjähriger
Die 17-jährige Schülerin S schuldet dem Geizhals G aus einem wirksamen Kaufvertrag über einen Werkzeugkasten €50. Gleichzeitig schuldet G der S €50, weil er leicht fahrlässig ihr Mofa beschädigt hat. S will die Sache erledigen und erklärt ohne Zustimmung ihrer Eltern die Aufrechnung.
Aufrechnungslage: Verjährung vor Aufrechnungslage
V verkauft K am 1.02.2021 ihr Fahrrad für €300. K erklärt, sie wolle nur €100 zahlen. Im Übrigen rechne sie auf, da ihr V seit dem 15.04.2017 noch €200 für den Verkauf eines Rasenmähers schulde.
Aufrechnungslage: Verjährung nach Aufrechnungslage
V verkauft K am 30.10.2020 ihr Fahrrad für €300. K hat es mit Zahlen nicht eilig. Am 1.2.2021 erklärt sie, sie wolle nur €100 zahlen. Im Übrigen rechne sie auf, da ihr V seit dem 15.04.2017 noch €200 für den Verkauf eines Rasenmähers schulde.
Aufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Spiel, Wette)
K kauft von ihrer Freundin F eine Yucca-Palme im Wert von €50. Bezahlen will sie später. Abends treffen sie sich zu einer Pokerrunde, an deren Ende F der K €50 schuldet. K möchte aufrechnen.
Aufrechnungslage: fehlende Fälligkeit
A hat genug vom Sommer und kauft sich bei B ein neues Snowboard für € 500. Da A gerade dabei ist, Bs Garten zu bepflanzen (Wert €500), will sie aufrechnen.
Aufrechnungslage: Fehlende Gleichartigkeit
A benötigt einen Kredit (€20.000) von der B-Bank. Damit sie ihn bekommt, bürgt ihre Schwester S für die Rückzahlungsforderung. Als A kurz vor der Insolvenz steht, verkauft sie S einen ausgebauten Bulli für €20.000. Statt diesen zu bezahlen, möchte S aufrechnen.
Aufrechnungslage: Fehlende Gegenseitigkeit
A schuldet B €100 für eine Kaffeemühle. B schuldet C €100 für ein Wärmekissen. C schuldet A €100 für eine Yucca-Palme.
Grundfall: Aufrechnung
A hat genug vom Sommer und kauft sich bei B ein neues Snowboard für €500. B schuldet A noch €500, weil A ihm den Garten gerichtet hat (§ 631 Abs. 1 BGB). A erklärt B, sie seien nun quitt.
Leistung erfüllungshalber - Mangel beim hingegebenen Gegenstand
K übergibt V zur Erfüllung einer Kaufpreisschuld (€ 1000) erfüllungshalber seinen gebrauchten Roller. V verkauft diesen an B für €1000 weiter. Später zeigt sich, dass der Roller von Anfang an mangelhaft war. B tritt berechtigt vom Vertrag zurück und gibt V den Roller zurück.
Leistung an Erfüllung statt - Mangel beim hingegebenen Gegenstand
K schuldet V €700. Da er kein Geld hat, bietet K dem V stattdessen seinen angeblich unfallfreien Roller (Wert: €800) an. V nimmt das Angebot an. Später zeigt sich, dass der Roller - wie K wusste - schon mal einen Unfall hatte und deshalb nur €400 wert ist. V will den Roller nicht mehr.
Leistung erfüllungshalber - höherer Erlös
V verkauft K ihren Plattenspieler für €500. K hat kein Geld, aber einen von Nowitzky signierten Basketball (Wert: €500). V soll sich zunächst daraus befriedigen. V schafft es den Basketball für 1000 € zu verkaufen.
Leistung erfüllungshalber - Verwertung nach verkehrsüblicher Sorgfalt
V verkauft K ihren Plattenspieler für €500. K hat kein Geld, aber einen von Nowitzki signierten Basketball (Wert: €500). V soll sich zunächst daraus befriedigen. V verkauft den Basketball zum „Freundschaftspreis“ von €50 und verlangt von K Zahlung des verbleibenden Kaufpreises.
Grundfall: Leistung sicherungshalber
A renoviert Bs Haus und verlangt nach Abnahme die vereinbarten €5000. B ist gerade nicht flüssig. B bittet A um einen Zahlungsaufschub. Als Sicherheit gibt sie A ihren goldenen Siegelring.
Grundfall: Leistung erfüllungshalber
A renoviert Bs Haus und verlangt nach Abnahme die vereinbarten €5000. B ist gerade nicht flüssig. B gibt A ihren goldenen Siegelring und vereinbart mit ihr, sie solle sich hieraus zunächst befriedigen. A bekommt auf ebay-Kleinanzeigen nur €4000.
Grundfall: Leistung an Erfüllung statt
A renoviert Bs Haus und verlangt nach Abnahme die vereinbarten €5000. B ist gerade nicht flüssig. Stattdessen gibt B der A ihren goldenen Siegelring (Wert: €4000). A erwidert, jetzt seien sie quitt.
Tilgungsreihenfolge: Forderungen mehrerer Gläubiger
A schuldet B Geld für eine Playstation 5 (€300, gekauft am 15.8.21) und ein Rennrad (€900, gekauft am 30.10.21). B tritt die Rennradforderung an C ab. Bevor B dem A dies mitteilt, zahlt A an B einen Abschlag in Höhe von €200 ohne anzugeben worauf er leistet. C will das Geld von B haben.
Tilgungsreihenfolge: Irrtum über Schuldenumfang
M schuldet V €400 Miete und €400 aus einem Kaufvertrag. M glaubt, neben der Miete seien nur noch €100 offen und übergibt V bei ihrem Auszug €500 mit den Worten: "Das dürfte alles sein". V erklärt, dies reiche nicht und will Ms Couch als Pfand behalten. M erwidert, die Miete sei beglichen.
Tilgungsreihenfolge: Grundfall
M schuldet V €400 Miete und €400 aus einem Kaufvertrag. Beim Auszug übergibt sie V wortlos ihre gesamten Ersparnisse (€400). V erklärt, dies reiche nicht und behält Ms Couch als Pfand.
Erfüllung an einem anderen Ort
K kommt mit dem Einkaufen nicht hinterher. Deswegen bestellt sie beim Lieferdienst Schimpanse (S) 20 Wasserkisten, die er ihr nach Hause liefern soll. Als S die K beim Spazieren im Park trifft, möchte S ihr die Wasserkisten an Ort und Stelle übergeben.
Erfüllung am Erfolgsort
V kommt mit dem Einkaufen nicht hinterher. Deswegen bestellt er beim Lieferdienst Schimpanse (S) eine Monatsration Tiefkühlpizza, die dieser V nach Hause bringen soll.
Falschleistung
Verkäuferin V und Genießerin G vereinbaren die Lieferung von 100 Flaschen Bordeaux-Wein. Die schusselige V liefert stattdessen 100 Flaschen portugiesischen Portwein. G lehnt diese ab.
Teilleistung
Verkäuferin V und Heimwerkerkönigin K vereinbaren die Lieferung von 100 Holzbalken für Ks Gartenhäuschen. Da Heimwerken aber seit dem Start der Corona-Pandemie sehr in Mode gekommen ist, kann V nur 60 Balken auftreiben. Eine Teillieferung ist für Ks Bauprojekt nutzlos, weswegen sie diese ablehnt.
Abgrenzung Erfüllbarkeit und Fälligkeit II
Pechvogel P braucht dringend Geld für ihre Ausbildung. Auf Ps drängende Bitte gewährt die schwäbische Hausfrau H ihr ein Darlehen (§ 488 Abs. 1 BGB) über €8.000. Sie vereinbaren, dass P hierfür 2% Zinsen zahlen und das Darlehen ein Jahr später zurückzahlen soll.
Abgrenzung Erfüllbarkeit und Fälligkeit I
Pechmarie P braucht dringend Geld für ihre Ausbildung. Auf Ps drängende Bitte gewährt die gütige Frau Holle (H) P ein zinsfreies Darlehen (§ 488 Abs. 1 BGB) über €8.000. Sie vereinbaren, dass P das Darlehen ein Jahr später zurückzahlen soll.
Grundfall Fälligkeit
Hobbykoch H kauft von V einen Thermomix. V liefert nicht, sondern fliegt lieber erst einmal auf die Malediven.

Erfüllung durch Leistung an beschränkt Geschäftsfähige?
A schuldet der verstorbenen Oma O noch €200 aus einem Kaufvertrag. Er zahlt diesen Betrag an die Alleinerbin der O, Os siebenjähriger Enkelin L. L ist schusselig und verliert das Geld direkt. Die Eltern der L wussten von der Zahlung nichts.

Einführung Rechtsnatur Erfüllung: Erfüllung an beschränkt Geschäftsfähige
A schuldet der verstorbenen Oma O noch €200 aus einem Kaufvertrag. Er zahlt diesen Betrag (bar) an die Alleinerbin der O, Os siebenjähriger Enkelin L. L ist schusselig und verliert das Geld direkt. Die Eltern der L wussten von der Zahlung nichts.

Richtiger Gläubiger kraft Ermächtigung: Genehmigung (§ 185 Abs. 2 BGB)
E bestellt bei W einen Kaschmirmantel. Da sie bei der Lieferung nicht zuhause ist, wird er ihrer Nachbarin N übergeben. E freut sich, dass sie nun nicht zur Abholstation muss und nimmt den Mantel dankend entgegen.

Person des Leistenden VII, Ablösungsrecht, § 268 BGB
A wohnt mit B in einer WG. Sie teilen sich alles, insbesondere den teuren Beamer des B. B hat Schulden bei G. G betreibt gegen B die Zwangsvollstreckung und möchte den Beamer vom Gerichtsvollzieher pfänden lassen. A hat Angst um seinen wöchentlichen "Bauer sucht Frau"-Abend und will Bs Schulden begleichen. B ist das peinlich und widerspricht. G möchte das respektieren.
Person des Leistenden VI – nachträgliche Tilgungsbestimmung
A nimmt bei der B-Bank ein Darlehen über €5.000 auf. C bürgt für A. Da As Pläne scheitern, zahlt C das Geld an B wegen der übernommenen Bürgschaft. Später zeigt sich, dass die Bürgschaft unwirksam war. C teilt B mit, sie solle das Geld dennoch behalten und zur Tilgung der Forderung gegen A nutzen.

Person des Leistenden V - Drittleistung ohne Fremdtilgungswillen
Mieter M schuldet Gärtnerin G für das Instandsetzen seines Gartens €500 aus einem Werkvertrag (§ 631 BGB), die er nicht bezahlen kann. Eigentümerin E glaubt aufgrund ihrer Eigentümerstellung, sie sei zur Zahlung der abgenommenen Leistung verpflichtet. Mit der Bemerkung, hiermit G gegenüber "ihrer Verpflichtung als Eigentümerin" nachzukommen, gibt E der G das Geld. Dennoch verlangt G von M Zahlung von €500.

Person des Leistenden IV - Drittleistung bei Leistung in Person (Natur des Schuldverhältnisses)
Richter R braucht noch ein Hochzeitsgeschenk für seinen Ehemann. Da dieser Schlager liebt, beauftragt R den Schlagersänger S damit einen Song zu komponieren. S hat immer noch einen Kater von seiner letzten Tournee und lässt den Song von seiner Tochter T schreiben.

Person des Leistenden III - Drittleistung bei Leistung in Person (Gesetz)
Der verpeilte Student S möchte Urlaub von seinem Nebenjob im Café haben. Da er bereits alle Urlaubstage verbraucht hat, bittet er seine Freundin F für ihn zwei Wochen einzuspringen. Sein Chef C ist damit nicht einverstanden.

Person des Leistenden II - Drittleistung ohne Einverständnis angenommen
Die reiche Tante T aus Südafrika erfährt bei ihrem Besuch in Berlin, dass ihr 20-jährige Neffe N sich durch den Kauf eines E-Bikes bei A heillos verschuldet hat. Sie begleicht kurzerhand seine Schulden. N hasst Almosen und widerspricht der Zahlung seiner Tante.

Person des Leistenden I - Drittleistung mit Einverständnis
Die reiche Tante T aus Südafrika erfährt bei ihrem Besuch in Berlin, dass ihr 20-jähriger Neffe N sich durch den Kauf eines E-Bikes bei A heillos verschuldet hat. Sie begleicht kurzerhand seine Schulden.
Grundfall: Erfüllung
A will endlich den Sommer genießen. Für ihren Garten kauft sie von B eine Hollywoodschaukel. B bringt diese am nächsten Tag vorbei.
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