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1 Fall Feststellungsklage: Sicherungsanordnung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Eine Verordnung der Gemeinde G bestimmt für Bezirk B, dass dort Prostitution verboten ist. Sexarbeiter P meint, „seine Straße“ sei davon nicht betroffen. Dies will er gerichtlich feststellen lassen. Er klagt und stellt einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO.
Einordnung
1 Fall Feststellungsklage: Sicherungsanordnung
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1 Fall allgemeine Leistungsklage: Sicherungsanordnung
Gemeinde G hat mit dem Ausbau von öffentlichen Parkplätzen vor Ls Haus begonnen. L ist der Ansicht, der Bau wäre rechtswidrig, weil die Parkplätze zu nah an ihrem Grundstück gebaut werden. Sie stellt einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO. Sie begehrt, dass G die Bauarbeiten vorläufig einstellt.
Eilrechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO (Statthaftigkeit)
A hat einen Anwohnerinnen-Parkausweis der Stadt S. Bisher musste A hierfür €30 im Jahr zahlen. S erlässt eine neue Rechtsverordnung, wonach der Ausweis €240 im Jahr kostet.