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Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB

einfach
schwer95 % lösen richtig
8. Mai 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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P ist Prokuristin der Feinkost OHG. Die Prokura wird widerrufen, ohne dass dies im Handelsregister eingetragen wird. P bestellt bei Lieferant L zehn Kisten frische Feigen. Als L diese liefert, entgegnet Gesellschafterin A, sie nehme die Feigen nicht an. Der Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen, P’s Prokura sei erloschen.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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