Handelsrecht: 126 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 126 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Handelsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Handelsrecht
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Handelsrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Kaufmann kraft Rechtsschein
Student S hat in der Zeitung sein Traumauto entdeckt und möchte es kaufen. Leider gibt der Verkäufer in der Anzeige an, nur an „gewerbliche Kunden (Kaufleute)“ zu verkaufen. Kurzerhand verfasst S ein schriftliches Kaufangebot, in dem er sich im Briefkopf als eingetragener Kaufmann (e.K.) ausgibt. Der Vertrag kommt zustande.

Ladenangestellte, § 56 HGB - Verstoß gegen interne Weisung
Studentin S absolviert im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum im Einrichtungsgeschäft des Kaufmanns K. Sie darf dort Kunden beraten, aber keine Waren verkaufen. Nachdem S „verstanden hat, wie es geht“, veräußert sie dennoch eine Couchgarnitur an A.

Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB
Der kleingewerbetreibende K hat die Eintragung seiner Firma K e.K. in das Handelsregister beantragt. Die Eintragung wurde vorgenommen, eine Bekanntmachung ist jedoch unterblieben. K liefert an die X-GmbH mangelhafte Ware. Er lehnt Gewährleistungsansprüche ab, da die X-GmbH den Mangel nicht unverzüglich gerügt habe (§ 377 Abs. 2 HGB).

Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB (Rosinentheorie)

Grundfall 1: Abtretung trotz Abtretungsverbot wirksam (§ 354a HGB)
Hersteller H verkauft an Supermarktbetreiberin S fünf Paletten Softdrinks. H will einen Kredit bei Bank B aufnehmen, um seine Produktionskapazitäten zu erweitern. Zur Sicherung des Kredits tritt H die Kaufpreisforderung an B ab. Nun verlangt B von S Zahlung. <i>In S‘ AGB steht: „Gegen S gerichtete Kaufpreisforderungen sind ohne Zustimmung nicht abtretbar.“</i>

Mangelfolgeschaden und deliktische Ansprüche
Unternehmer U kauft von Hersteller H 1.000 Dosen Terpentin. Bei der Lieferung beschädigt H diese. U untersucht die Lieferung erst drei Wochen danach und meldet sofort, dass viele Dosen beschädigt sind und auslaufen. Währenddessen entfachen die Dosen einen Brand und zerstören Us Lager.
Die neuesten Fälle zum Thema Handelsrecht
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Mangelfolgeschaden und deliktische Ansprüche
Unternehmer U kauft von Hersteller H 1.000 Dosen Terpentin. Bei der Lieferung beschädigt H diese. U untersucht die Lieferung erst drei Wochen danach und meldet sofort, dass viele Dosen beschädigt sind und auslaufen. Währenddessen entfachen die Dosen einen Brand und zerstören Us Lager.

Problem: Verfügungen des Zedenten mit dem Schuldner nach Abtretung
Die G-GmbH kauft von der O-OHG 60 Bürostühle. O tritt die Kaufpreisforderung gegen G trotz entgegenstehender Vereinbarung an D ab und informiert G über diese Abtretung. Da G kurz vor der Insolvenz steht, hat O kurz darauf Mitleid mit G. Sie vereinbaren daher, dass der G nur 50 Stühle für einen geringeren Preis erhält.

Folgeanspruch bei Leistung an Zedenten aus § 816 Abs. 2 BGB
Die G-GmbH kauft von der O-OHG 60 Bürostühle. O tritt die Kaufpreisforderung gegen G trotz entgegenstehender Vereinbarung an D ab. G denkt, die Abtretung sei unwirksam. Als D Zahlung verlangt, zahlt G deshalb an O. D will weiterhin „sein“ Geld.

Gutgläubiger Pfandrechtserwerb nach § 366 Abs. 3 HGB
D lagert den Gabelstapler des E gegen dessen Willen im Lager des L ein. Als E die Maschine von L herausverlangt, macht L wegen der Lagerkosten ein Pfandrecht an der Maschine geltend. L hat D für befugt gehalten, den Lagervertrag über den Gabelstapler abzuschließen.

Gutgläubiger lastenfreier Erwerb (§ 366 Abs. 2 HGB)
D steht ein Vermieterpfandrecht an Bürostühlen in den Büroräumen zu, die Kaufmann V von ihm gemietet hat. Da V knapp bei Kasse ist, veräußert er die Stühle an K. K weiß zwar von dem Pfandrecht, denkt aber, dass D dem Verkauf zugestimmt hätte, um Vs Zahlungsfähigkeit zu sichern. Das ist nicht der Fall.

Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
Kauffrau V betreibt einen Lieferservice. Dafür leiht sie sich von ihrer Freundin F deren Auto. Da V dringend Geld braucht, bestellt sie Autohändlerin G zur Absicherung einer Kreditforderung ein Pfandrecht an Fs Auto und übergibt dieses. Dabei spiegelt V der G vor, dass F sie dazu ermächtigt hätte.
Handelsrecht: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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