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Unrechtseinsicht 1.1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er geht davon aus, das Schießen auf Gegenstände sei rechtlich nicht verboten. Er sieht auch keinen moralischen Verstoß, da er die Schäden im Nachgang freiwillig "ja auf jeden Fall ersetzen wird und es keinem schaden würde". Es werden einige Fenster zerstört.
Einordnung
Unrechtseinsicht 1.1
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Unrechtseinsicht 3
Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er geht davon aus, dass das Schießen auf Gegenstände nicht strafbar ist, wobei er weiß, dass ein zivilrechtliches Verbot besteht, was auch zu Schadensersatz führt.

Unrechtseinsicht 4
Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er geht davon aus, dass es nicht strafbar ist, aber rechnet mit der Möglichkeit der Strafbarkeit. Die Möglichkeit der Strafbarkeit ist ihm aber egal.