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Bloße Preisgabe, Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Zueignung i. S. von § 246 StGB?

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Nach dem Lerntreffen lässt die O ihren Habersack bei T, weil sie noch einkaufen muss und ihre Tasche sonst zu schwer ist. Den Habersack möchte sie beim nächsten Treffen mitnehmen. T verbrennt den Habersack noch am selben Abend aus Neid auf O, die mehrere gut benotete Übungsklausuren geschrieben hatte.

Einordnung

Bloße Preisgabe, Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Zueignung i. S. von § 246 StGB?

Wie funktioniert Jurafuchs?

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