4,8(6.653 mal geöffnet in Jurafuchs)
Objektiver Tatbestand: Gemeine Gefahr
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die Polizistinnen P und T werden um 23.15 Uhr informiert, dass in der Nähe eine tote Radfahrerin mitten auf einer großen Verkehrsstraße liegt. P und T erklären sich für nicht zuständig und setzen ihren Streifendienst fort.
Einordnung
Objektiver Tatbestand: Gemeine Gefahr
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Zumutbarkeit der Hilfeleistung 2
T fährt mit überhöhter Geschwindigkeit mit seiner hochschwangeren Freundin zur Notentbindung in die Klinik. Er gerät in einen Verkehrsunfall mit Verletzten. Um das Leben seiner Freundin und der ungeborenen Drillinge zu retten, fährt er weiter, ohne den Verletzten zu helfen.

Zumutbarkeit der Hilfeleistung 3
Monate zuvor hat T einen Raub begangen. Während er über die Landstraße fährt, entdeckt er am Straßenrand den unfallbedingt schwerverletzten O. Um sich keinem größeren Strafverfolgungsrisiko auszusetzen, fährt T unbehelligt weiter – auch an den in regelmäßigen Abständen errichteten Notrufsäulen.