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Sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

M1 bricht in die Privatwohnung des O ein. Dort erbeutet er einen Tresor und bringt ihn nach Hause. Da er nicht in der Lage ist, den Tresor zu öffnen, ruft er M2 an. Dieser kommt hinzu und „flext" den Tresor auf. Dafür bekommt er einen Teil der Beute.
Einordnung
Sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung
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Mittäterschaft durch Unterlassen 2
O ist am Strand. Da er baden möchte, bittet er M2 auf seinen Rucksack samt Geldbörse aufzupassen. M2 willigt ein. Später macht sich M1 an dem Rucksack zu schaffen. M2 will sie erst aufhalten, was ihm auch gelungen wäre. Doch als sie ihn anlächelt, lässt er den Diebstahl der Geldbörse zu.
Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn
M2 besorgt Waffen und plant minutiös einen Banküberfall, den er mit M1 begehen will. Da ihm auf dem Weg Bedenken kommen, unternimmt er erfolglos einen verbalen Versuch, M1 umzustimmen. M1 erbeutet daher ohne M2 durch besonders schwere räuberische Erpressung Bargeld, wovon M2 einen Anteil bekommt.