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Gefahr - Prognosemaßstab II (§ 34 S. 1 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

B ext auf der Wiesn fünf Biermaß. Nun setzt sich B ins Auto und will den Schlüssel in die Zündung stecken. Bs Cousine C beobachtet sie schon den ganzen Abend. Damit B nicht mit dem Auto fährt, entreißt C ihr den Schlüssel und steckt ihn ein (§ 240 Abs. 1 StGB). Dabei wollte B nur ihren Rausch im warmen Auto ausschlafen.
Einordnung
Gefahr - Prognosemaßstab II (§ 34 S. 1 StGB)
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