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Vermeintliches Sonderangebot - Kaufpreis entspricht obj. Wert der Sache
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Straßenhändler Tim (T) bietet Oskar (O) einen Mantel an. Sofern O sofort zuschlägt, erhalte er einen „Sonderrabatt“ und müsse „nur“ €130 zahlen. Tatsächlich handelt es sich hierbei um den Normalpreis. Nur wegen des Rabattes schlägt O zu. Der Mantel ist objektiv €130 wert.
Einordnung
Vermeintliches Sonderangebot - Kaufpreis entspricht obj. Wert der Sache
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Individueller Schadenseinschlag I – Melkmaschinenfall
Vertreter V verkauft Bauer B eine Melkmaschine zum Kaufpreis von €350.000, was deren objektivem Wert entspricht. B hat 50 Kühe und V hatte ihm vertraglich zugesichert, dass die Maschine für 50 Kühe geeignet wäre. Die Maschine ist jedoch nur für 10 Kühe ausgelegt.

Individueller Schadenseinschlag II – Getäuschte zu vermögensschädigenden Maßnahmen genötigt
Vertreterin V verkauft Bauer B eine Melkmaschine zum „einmaligen Sonderpreis“ von €350.000, was dem objektivem Wert entspricht. B nimmt wegen des vermeintlichen Sonderangebots ein ungünstiges Darlehen auf. Hätte B gewusst, das dies dem Listenpreis entspricht, hätte er das Darlehen nicht aufgenommen.