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Drohung mit rechtmäßigen Handlungen - Kündigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

O hat neben ihrer Tätigkeit in einem Büro ein Start-Up gegründet, das sich derzeit im Aufbau befindet und noch keine Einnahmen generiert. Ihr Chef T droht damit ihr zu kündigen, wenn er nicht umsonst zu 10 % daran beteiligt würde. Kündigungsschutz besteht für O derzeit nicht, sodass die Kündigung rechtmäßig wäre.
Einordnung
Drohung mit rechtmäßigen Handlungen - Kündigung
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Drohung mit rechtmäßigen Handlungen – unterlassene Einstellung
T bewirbt sich bei einem neuen Job. Die Personalleiterin P äußert gegenüber T, dass er nur eingestellt werde, wenn er an sie eine Prämie von €50 zahlen würde. Der Job wäre besser bezahlt, als die anderen Angebote.

Dreieckserpressung: Fehlendes Näheverhältnis
T möchte das Auto seines Nachbarn N entwenden. Da er keine Ahnung davon hat, droht er O mit einem empfindlichen Übel, damit dieser ihm das Auto aufbricht und zu einem vereinbaren Treffpunkt fährt. O hat Angst und entwendet das Auto für T.