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Drohung mit rechtmäßigen Handlungen – unterlassene Einstellung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T bewirbt sich bei einem neuen Job. Die Personalleiterin P äußert gegenüber T, dass er nur eingestellt werde, wenn er an sie eine Prämie von €50 zahlen würde. Der Job wäre besser bezahlt, als die anderen Angebote.
Einordnung
Drohung mit rechtmäßigen Handlungen – unterlassene Einstellung
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Dreieckserpressung: Fehlendes Näheverhältnis
T möchte das Auto seines Nachbarn N entwenden. Da er keine Ahnung davon hat, droht er O mit einem empfindlichen Übel, damit dieser ihm das Auto aufbricht und zu einem vereinbaren Treffpunkt fährt. O hat Angst und entwendet das Auto für T.

►Dreieckserpressung: Fall-Beispiel und Naheverhältnis liegt vor
T hat rechtswidrig Kontounterlagen erlangt, aus denen hervorgeht, dass Kunden der Bank B Steuerhinterziehung begehen. Er fordert von der Geschäftsführerin O der B € 12.000.000. Anderenfalls veröffentliche er die Unterlagen. O zahlt.