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Einführung Forderungspfändung

einfach
schwer91 % lösen richtig
7. Mai 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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S ist Hauseigentümer in Berlin-Mitte und hat durch Handwerkerin G Luxussanierungen ausführen lassen. Dafür schuldet S der G €6.000. Als S nicht zahlt, klagt G diesen Betrag ein und erwirkt ein Urteil. S zahlt weiter nicht. D ist Mieter des S und zahlt S Miete iHv €3.000 pro Monat.

Einordnung

Einführung Forderungspfändung

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