4,9(27.382 mal geöffnet in Jurafuchs)
Einführung Forderungspfändung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
S ist Hauseigentümer in Berlin-Mitte und hat durch Handwerkerin G Luxussanierungen ausführen lassen. Dafür schuldet S der G €6.000. Als S nicht zahlt, klagt G diesen Betrag ein und erwirkt ein Urteil. S zahlt weiter nicht. D ist Mieter des S und zahlt S Miete iHv €3.000 pro Monat.
Einordnung
Einführung Forderungspfändung
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
„Normalfall“ Einziehungsklage - Zulässigkeit
G hat gegen S einen Zahlungstitel i.H.v. €11.000. S hat gegen D aus Dortmund eine Forderung i.H.v. € 11.000 aus einem Gebrauchtwagenverkauf. G pfändet die Forderung der S gegen D und lässt sie sich zur Einziehung überweisen. D zahlt nicht. Nun will G die D auf Zahlung verklagen.
Rechtsfolge: Pfändungsbeschluss
G hat gegen S einen Zahlungstitel in Höhe von €5.000 erwirkt. G pfändet eine Forderung des S gegen D über €3.000 und lässt sie sich zur Einziehung überweisen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird D ordnungsgemäß zugestellt. D zahlt trotzdem an S €3.000.